Verwaltungsgericht Darmstadt verhindert Presseauskunft über Impfnebenwirkungen
Das Paul-Ehrlich-Institut muss auch weiterhin nicht mitteilen, wie viele Nebenwirkungen nach einer Injektion mit einem mRNA-Impfstoff es an die EU-Datenbank gemeldet hat.
Die von der Politik jahrelang vorangetriebene Intransparenz rund um die Nebenwirkungsdaten der Corona-Impfkampagne schreitet mit Unterstützung der Gerichte weiter voran. Egal, ob in der Corona-Enquetekommission des Deutschen Bundestags oder vor Gericht: Solide Daten zu Impfnebenwirkungen werden wie Staatsgeheimnisse behandelt und nicht öffentlich gemacht. Behörden und Gerichte haben ein Bollwerk um dieses Tabuthema errichtet. Selbst meine Bestrebung, auf Grundlage des Presserechts vor Gericht eine einfache Frage an das Paul-Ehrlich-Institut zu stellen, ist gescheitert. Obwohl das PEI selbst widersprüchliche Aussagen trifft, wird es vom Gericht nicht dazu verpflichtet, mitzuteilen, wie viele Nebenwirkungen es mithilfe der SafeVac2.0-App an die europäische Datenbank gemeldet hat.
Vom 20. bis 24. April 2026 fand die Europäische Impfwoche statt. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das für die Impfstoffsicherheit zuständig ist, nutzte die Plattform X, um einige eher kindlich wirkende Grafiken zum Thema Impfen zu veröffentlichen. Zum Abschluss der Themenwoche wies das PEI darauf hin, den eigenen Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls versäumte Impfungen nachzuholen. Genau in dieser Impfwoche gab es ein Update zu meinem Gerichtsverfahren mit dem PEI.
Am 21. April 2026, dem zweiten Tag der Impfwoche, wies das Verwaltungsgericht Darmstadt meinen Antrag auf eine Presseauskunft vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ab. (Aktenzeichen: 3 L 4630/25.DA) Ich wollte in Erfahrung bringen, wie viele Nebenwirkungen mit der dazugehörigen Kennung (DE-SVPEI) das PEI an die europäische Datenbank übermittelt hat. Zu Beginn der Impfkampagne hatte das PEI die SafeVac2.0-App auf den Markt gebracht, um die Anzahl schwerwiegender und nicht schwerwiegender Nebenwirkungen nach der neuartigen Corona-Impfung aktiv zu überwachen. Mehr als zweieinhalb Jahre nach Beendigung der Datenerhebung liegen weiterhin keine konsistenten Zahlen für die SafeVac2.0-Studie vor.
Die Frage, wie viele Fälle mit der zur SafeVac2.0-App gehörenden Kennung gemeldet wurden, muss das PEI nicht beantworten. Laut Gericht zielt mein Auskunftsbegehren «nicht auf eine Mitteilung von Tatsachen, sondern auf eine sachverständige Erläuterung von dem Antragsteller bereits vorliegenden Informationen» ab. Das PEI hatte mitgeteilt, wie viele Fälle es vorsorglich und ohne solide Prüfung an die europäische Datenbank EudraVigilance gemeldet hatte. Es handelte sich dabei um 58.034 Fälle. Es ergab sich jedoch eine Diskrepanz zu der Summe der Fälle, die durch den niederländischen IT-Spezialisten Walter Aukema ans Licht gekommen waren. Dieser hatte sich legalen Zugang zur Datenbank verschafft und die Fälle mit der Safe-Vac-Kennung (DE-SVPEI) ausgelesen. Er detektierte 56.545 Fälle mit der genannten Kennung. Das Gericht beurteilte diese ca. 1.400 Fälle lediglich als «vermeintliche Diskrepanz».
Faktisch geht es jedoch einzig und allein darum, die genaue Zahl der mit der App in Zusammenhang stehenden gemeldeten Fälle herauszubekommen. Das Gericht verneint ein gesteigertes öffentliches Interesse und behauptet, dass sich mein Auskunftsbegehren auf eine «rein behördeninterne und organisatorische Kennzeichnung ohne maßgeblichen Informationswert für die Öffentlichkeit» richtet.
Die besonders relevante Frage, wie viele schwerwiegende Verdachtsfall-Nebenwirkungen mithilfe der SafeVac2.0-App tatsächlich erfasst wurden, ist weiterhin ungeklärt. So sprach das PEI im Juli 2025 gegenüber dem Bundestag von 3.506 Meldungen, gab jedoch vor Gericht im Dezember 2025 nur 2.053 an. Dies entspricht einer Diskrepanz von knapp 1.500 Verdachtsfällen. Dieser Widerspruch von 42 Prozent wird vom Gericht ignoriert. Das PEI wird nicht aufgefordert, die genaue Anzahl der schwerwiegenden Verdachtsfälle zu benennen. Stattdessen erlaubt das Gericht dem PEI, eine Unvergleichbarkeit der beiden Zahlen zu behaupten. Somit bleibt weiterhin unklar, wie hoch die Rate der Meldungen von Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen war. Wurden die Fälle erst gar nicht gemeldet? Die Antwort auf eine Bundestagsanfrage deckte auf, dass «das PEI rund 70 Prozent der Studienfälle mit Verdacht auf eine schwerwiegende Nebenwirkung mit einer Verzögerung von bis zu vier Jahren der EMA gemeldet» hatte. Die gesetzliche vorgeschriebene Frist beträgt 15 Tage.

Außerdem führt das Gericht aus, dass mein Eilantrag ein noch ausstehendes Hauptsacheverfahren vorwegnehmen könnte. Ein solches Verfahren wird jedoch seit Jahren vom Gericht nicht terminiert. Wie die Presse über Zahlen zu Impfnebenwirkungen berichten soll, wenn aufgrund nicht terminierter Hauptsacheverfahren Eilanträge abgelehnt werden, bleibt unklar. Aktuell laufen allein in Deutschland Hunderte Gerichtsprozesse zu Entschädigungen wegen Impfschäden. Dabei beziehen sich die Richter auf die Aussagen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), obwohl die relevanten Daten der Safe-Vac2.0-App für Ermittlungszwecke nicht nutzbar sind, da sie unter Verschluss stehen.
In der Corona-Enquetekommission des Deutschen Bundestags geschieht Ähnliches. Die AfD schlug vor, die vom PEI bis heute nicht veröffentlichten Abrechnungsdaten der Krankenversicherten sowie die SafeVac2.0-Daten anzufordern. Die Mehrheit der Enquete-Mitglieder lehnte diesen Antrag jedoch ab. Man wolle nach vorne schauen.
Auch in England versucht die zuständige Behörde, relevante Daten mit potenziellen Alarmsignalen zurückzuhalten. «Jeder siebte Geimpfte berichtet von einer schwerwiegenden Nebenwirkung», titelt der Daily Sceptic in einem Artikel der Pathologin Dr. Claire Craig. Ihr Fazit zur Zurückhaltung wichtiger Daten zu Impfnebenwirkungen lautet: «Die MHRA [Zulassungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte in UK] gab öffentliche Gelder für die Entwicklung eines maßgeschneiderten aktiven Überwachungssystems aus, nahm 30.000 Personen in das System auf, sammelte zwei Jahre lang ihre Daten, hütete diese weitere drei Jahre lang und verfasste schließlich, als sie zur Veröffentlichung gezwungen wurde, einen Bericht über die App.»
Es drängen sich gewisse Parallelen zum Umgang des Paul-Ehrlich-Instituts mit der Veröffentlichung relevanter Sicherheitsdaten auf. Anstatt die Bevölkerung anhand von harten Fakten und Zahlen von der Wirksamkeit und Sicherheit der viel beworbenen Corona-Impfungen zu überzeugen, werden in der Impfwoche kindlich anmutende Comics gezeigt. Wissenschaftliches und vertrauensförderndes Arbeiten sieht definitiv anders aus.
Vor den Gerichten vollzieht sich jedoch eine Zeitenwende, da die Hersteller der mRNA-Präparate erstmals dazu aufgefordert werden, sämtliche Daten über Wirksamkeit und Sicherheit offenzulegen. Wann die zuständige Behörde in Deutschland Einblick in die gesammelten Daten über die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen gewährt oder gewähren muss, bleibt weiterhin unklar. Seit Jahren üben die Gerichte und der Bundestag jedenfalls keinen Druck auf das PEI aus.
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