Das Paul-Ehrlich-Institut behauptet, dass seine zuständige Abteilung während der Corona-Impfkampagne keinerlei Protokolle angefertigt habe
Wegen Überlastung: Das für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zuständige Gremium hat angeblich über einen Zeitraum von drei Jahren kein einziges Protokoll angelegt.
Das für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zuständige Gremium im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat angeblich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren – nämlich ausgerechnet während der massiven nationalen Corona-Impfkampagne – kein einziges Protokoll angelegt. Dies ergab meine Anfrage an die dem Gesundheitsministerium unterstellte Behörde. Die mir immerhin zugänglich gemachten PEI-Protokolle aus der Zeit vor und nach der vehement geführten Kampagne geben indes Hinweise auf vielfältige Alarmsignale hinsichtlich der Corona-Impfstoffe.
Am 24. Juni 2025 stellte ich gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut, die zuständige deutsche Behörde für die Überwachung der Impfstoffsicherheit. Ich verlangte die Protokolle der Sitzungen des Fachgebiets «Pharmakovigilanz der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika» ab dem Jahr 2019 in digitaler Form.
Hintergrund meines Ersuchs waren die bahnbrechenden Erkenntnisse aus den Protokollen des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI). Diese offenbaren, dass die Fachleute im RKI der Politik vom Großteil der Corona-Maßnahmen abrieten, da diese aus wissenschaftlicher Sicht nicht zu empfehlen waren. Dazu zählen unter anderem generelle Schulschließungen, das Tragen von Masken durch Laien in der Öffentlichkeit oder das massenhafte Testen gesunder Menschen. In den RKI-Protokollen ist ebenfalls vermerkt, wie wenig man tatsächlich über die Wirksamkeit und Sicherheit der neuartigen mRNA-«Impfstoffe» wusste, während die Politik munter Massenimpfungen bewarb und sogar Impfkampagnen für Kinder vorbereitete, obwohl die entsprechenden Vakzine teilweise weder zugelassen noch empfohlen waren. Auch frühzeitig auftretende Alarmsignale hinsichtlich schwerer Nebenwirkungen, die so nicht in der Öffentlichkeit kommuniziert wurden, sind in den RKI-Protokollen vermerkt.

Enthüllung: Alle RKI-Protokolle veröffentlicht - Pressekonferenz mit Velázquez Homburg und Barucker
Da das RKI jedoch nicht hauptsächlich mit der Erfassung von Impfnebenwirkungen befasst ist, war davon auszugehen, dass die verschiedenen Gremien des Paul-Ehrlich-Instituts insbesondere die Sicherheit der Corona-Impfkampagne regelmäßig evaluierte. Von den angeforderten Protokollen des genau dafür zuständigen Fachgebiets erhoffte ich mir einen Einblick in die Einschätzungen der Fachleute. Erst mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich schließlich am 27. Oktober 2025 eine Antwort des Paul-Ehrlich-Instituts samt etwa 160 Seiten teilweise massiv geschwärzter Protokolle. Das Bemerkenswerteste an diesen Unterlagen ist dabei das Fehlen der wichtigsten Protokolle, nämlich derjenigen der Sitzungen während der heißen Phase der mRNA-Impfkampagne.
Im Bescheid findet sich die folgende – allerdings nur wenig glaubhafte – Erklärung für den eingeschränkten Umfang des Schriftsatzes:
«Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Sitzungsprotokolle für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2025. Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.«
Das bedeutet also, dass das für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zuständige Fachgebiet des Paul-Ehrlich-Instituts während der mit einem neuartigen, wenig getesteten Wirkstoff durchgeführten größten Impfkampagne Deutschlands über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren kein einziges Protokoll angefertigt haben will. Der Corona-Krisenstab des RKI schaffte das hingegen, obwohl auch er sicherlich mit einer «außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung» konfrontiert war.
Was genau seit Februar 2020, also weit vor der Corona-Impfkampagne, eine so hohe Arbeitsbelastung schuf, bleibt unklar. Sollte es aber wirklich so sein, dass der Arbeitsbereich sich entschieden hat, keine Protokolle anzulegen, so ist dies wohl kaum ohne die Zustimmung der Vorgesetzten geschehen. Eine diesbezügliche Anfrage via Informationsfreiheitsgesetz habe ich bereits gestellt.
Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der namentlich nicht genannt werden möchte, steht mit dem Autor des Textes im Austausch und teilt auf Anfrage Folgendes zu den fehlenden Protokollen mit:
«Damit wird konkludent behauptet, dass die Erstellung von Ergebnisprotokollen keine Amtsaufgabe sei. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Denn gemäß den auf der Website des PEI für das Fachgebiet Pharmakovigilanz benannten Tätigkeiten (sogar an erster Stelle) gehört dazu, dass Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkung registriert und bewertet werden. Während ein Registrieren ohnehin nur schriftlich oder elektronisch denkbar ist, gilt dies m. E. wegen ihrer Nachvollziehbarkeit erst recht für die zur Amtstätigkeit gehörende Bewertung - selbst wenn statt etwaiger lebhafter oder gar kontroverser interner Diskussion nur ein Diskussionsergebnis in ein Ergebnisprotokoll einfließt.»
Leiter der Abteilung «Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika» (SBD) ist seit 2004 der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Dirk Mentzer. In einem im September 2024 gemeinsam mit anderen Autoren verfassten Text für das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit schreibt er:
«Um den Impfgedanken zu stärken, ist es wichtig, reale und vermeintliche Risiken von Impfstoffen zeitnah zu detektieren, zu untersuchen und transparent zu kommunizieren.»
Laut einer exklusiv für diesen Sachverhalt erarbeiteten unverbindlichen Stellungnahme des Rechtsanwalts Sebastian Lucenti «enthält die gesetzliche Regelung des § 77a Abs. 2 Arzneimittelgesetz eine ausdrückliche Veröffentlichungsverpflichtung der Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle ihrer Sitzungen. Der damit verfolgte Zweck liegt in der Schaffung größtmöglicher Transparenz für die Öffentlichkeit und [darin,] das öffentliche Vertrauen in die Arzneimittelüberwachung zu erhöhen.» In seiner sechsseitigen Analyse kommt Lucenti zu folgendem Ergebnis:
«Auf Grundlage der obigen Ausführungen ist festzustellen, dass die zuständige Fachabteilung S des PEI […] zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Protokollierung sowie Veröffentlichung der Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle der Sitzungen mit Bezug zur Erfüllung der Arzneimittelüberwachung während der COVID-19 Impfkampagne verpflichtet war.«
Der oben bereits zitierte Verwaltungsrechtler hat die Stellungnahme des Anwalts Lucenti begutachtet und für plausibel befunden. Er fügt hinzu:
«Im Organisationsermessen einer Behörde mag zwar das “wie” stehen, aber nicht das “ob” der Aktenführung. Denn Verwaltungsverfahrensrecht wird nicht ohne Grund auch als konkretisiertes Verfassungsrecht angesehen. Es dient auch dazu, grundlegende Verfassungsgrundsätze, wie beispielsweise das Rechtsstaatsprinzip, das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder des effektiven Rechtsschutzes in der täglichen (Verwaltungs) Praxis umzusetzen. Denn ohne Akten (und deren Kenntnis) wäre behördliches Handeln weder ausreichend nachvollziehbar noch später auf Rechtmäßigkeit überprüfbar.»
Auf Anfrage teilt der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos Gebauer Folgendes betreffend der fehlenden Protokolle mit:
«Nach allgemeinem Verwaltungsrecht sind Verwaltungsverfahren zwar dem Grundsatz nach an bestimmte Formen nicht gebunden (§ 10 VwVfG). Ein Verzicht auf Protokollierungen liegt aber insbesondere dann nicht nahe, wenn – wie niemand übersehen konnte – das eigene Handeln für massive Grundrechtsverkürzungen mindestens mitursächlich werden würde. Jeder Beamte, der auch nur ansatzweise interessiert ist, seine eigenen rechtlichen Sphären in einer solchen Lage abzusichern, wird für eine kleinteilige Dokumentation Sorge tragen.»
Wie soll ein Richter oder eine Richterin in einem Gerichtsverfahren, welches sich mit einem Corona-Impfschaden beschäftigt, ohne Protokolle der Pharmakovigilanz-Abteilung nachvollziehen können, wann genau dem PEI welche Alarmsignale hinsichtlich welcher Erkrankungen nach Impfung bekannt waren?
Was steht in den Protokollen?
Trotzdem lohnt ein Blick in die mir überlassenen Protokolle, da es in der Zeit nach dem 19. Juni 2023 auch um die bis heute nicht veröffentlichten Daten aus der SafeVac-2.0 App sowie um den Umgang mit Impfnebenwirkungs-Verdachtsfellmeldungen geht. 37 der 161 Seiten betreffen handschriftlich angefertigte Protokolle aus dem Jahr 2019. Sie bestehen weitgehend aus unlesbaren Stichpunkten. Danach folgen «Besprechungen zur Dateneingabe», in denen es größtenteils um technische Details, die Eingabe sowie die Bearbeitung von Verdachtsfallmeldungen geht. Für den bewilligten Zeitraum liegen zudem Besprechungsprotokolle der wissenschaftlichen Mitarbeiter vor. Es folgen einige thematisch gruppierte Auszüge. Alle nachfolgend wiedergegebenen Protokoll-Zitate sind samt Fehlern wörtlich aus dem Originaltext entnommen.
Am 20.12.2023 geht es etwa um die die Daten der Krankenversicherungen (KV): «Mit dem RKI sollen baldmöglichst die KV Daten abgeschlossen werden.« Laut Infektionsschutzgesetz ist das PEI verpflichtet, diese Daten auszuwerten, um mögliche Alarmsignale im Zusammenhang mit der Impfung zu erkennen. Bis heute hat es dazu keine Veröffentlichung seitens des PEI gegeben.
Im März 2024 listete man in der Besprechung auf, wie viele Fälle zur Bearbeitung täglich eintreffen:
«10-15 (überwiegend schwere) Hardcopy Fälle» [Bedeutung unklar]
«10-15 Fälle aus online Meldungen (ca. 3% schwerwiegend)»
Gleich darunter ist vermerkt, dass «auffällig viele schwerwiegende Fälle (z.B. Hirnblutung) täglich vom BfArM [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte] an das PEI gemeldet werden. Es handelt sich um ältere sowie neue Fälle (ca. 5-6 neue Fälle pro Tag). Das BfArM bearbeitet die Fälle (die eigentlich in die Zuständigkeit des PEI fallen)«.
Am 11. Juni 2024 heißt es: «Ein Drittel der Impfungen in gemeldeten Fällen momentan sind Covid-Impfungen, der Rest andere Arzneimittel. Bei den Meldungen zu Covid-Impfungen handelt es sich primär um schwerwiegende Fälle.» «Es werden einige Krebsfälle nach der Covid Impfung gemeldet, es gibt allerdings kein Hinweis auf ein Sicherheitssignal.» Mitte Mai 2024 heißt es außerdem, dass «weiterhin berichtet wird, dass 1/3 der neuen Fälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen Post-Vac betreffen».
Im Juli 2024 heißt es: «Postvak-Fälle sind als ‹serious› [Englisch: ernsthaft, schwerwiegend] zu bewerten und weitere Informationen sollten angefordert werden.»
Am 21. August 2024: «Impfversagen/Impfdurchbruch wird nur kodiert, wenn eine vollständige Impfserie vorlag.» Außerdem stellt man bezüglich der Dateneingabe fest: «Auch Nebenwirkungen, die 2 Jahre nach Impfung auftreten, werden in die Datenbank aufgenommen». Und weiter: «Das Postvakzinationssyndrom bleibt durch den Mangel an greifbaren Werten weiterhin schwer zu diagnostizieren. Der Großteil europäischer Postvak-Fälle kommt aus Deutschland. Bei Swiss Medic [Das Schweizer Pendant zum PEI] gingen insgesamt nur ca. [Zahl geschwärzt] Postvak-Fälle ein, von dem der Großteil aus dem deutschsprachigen Raum gemeldet wurde.»
Außerdem heißt es im selben Sitzungsprotokoll: «Post-Covid-19 soll nur dann kodiert werden, wenn klar eine Corona-Erkrankung vorgelegen hat.» Weiter unten dann: «Mehrere schwerwiegende Fälle wurden erwähnt, die mit den unterschiedlichsten Impfstoffen und Monoklonalen Antikörpern in Zusammenhang stehen könnten».
Am 13. Oktober 2024 hält man im Referat fest, dass bezüglich der »Covid-Meldungen viel Informationsbedarf besteht» und «viele Anfragen rein kommen». Am 25. September 2024 stellen die Fachleute fest, dass «besonders im regulatorischen Bereich Personalknappheit herrscht».
In der Rubrik «aktuelle Fragen» geht es in einem Protokoll vom 20. November 2024 um die Verfahrensanweisung und Zuständigkeiten bezüglich Schriftwechseln bei Anzeigen von Impfschäden. Dort heißt es dann: «In der Vergangenheit gingen Schriftwechsel heraus mit der Aufforderung ‹Für Impfschäden wenden Sie sich an das Gesundheitsamt›; dies erfolgt nicht mehr und nach Meldungen auf dem Webportal erfolgen keine Bestätigungsschreiben. Es sollen hier keine Rückmeldungen unsererseits erfolgen.»
Diese Herangehensweise erscheint suspekt. Aktuell wirbt das PEI gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Zuge des 10-jährigen Jubiläums der MedSafetyWeek damit, dass die Meldung von Nebenwirkungen zur Arzneimittelsicherheit beiträgt. Eine Rückmeldung durch das PEI für eingegangene Verdachtsfallmeldungen wäre vor allem im Sinne des Melders, der damit nachweisen kann, diese Daten übermittelt zu haben. Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden damit definitiv nicht gefördert.
Am 7. Januar 2025: «[Name geschwärzt] bittet darum, bei den Postvac-Fällen nicht blind alle Symptome zu übernehmen, sondern nur die zur medizinischen Bewertung notwendigen [geschwärzt].»
Am 4. März 2025 «berichtet [Name geschwärzt], dass die Diagnose ‹Post-Vac› weiterhin ca. 50% der Fälle aus 2021/2022 darstellt.» Am 1. April 2025 heißt es: «Vorstellung von Schwerwiegenden Fällen. Aktuell gehäufte Meldungen von [geschwärzt], die Zeitaufwändig sind.»
Am 23. April 2025 heißt es: «PEI-intern gab es eine Pandemieaufarbeitung, die ein positives Fazit fasst. Insgesamt gab es trotz fehlendem Krisenplan keine Infektionsherde. Es wurde betont, dass die Pandemie hinsichtlich Nacharbeitung für SBD noch nicht vorbei ist.»
Warum es beim PEI trotz bestehender Pandemiepläne und den allumfassenden verordneten Hygienemaßnahmen keinen Krisenplan gegeben haben soll, lässt sich schwer nachvollziehen. Anscheinend war so ein Plan laut Bewertung der Abteilung nicht nötig, um starke Ausbruchsgeschehen zu vermeiden.
Die Safe-Vac-App2.0
Die vom Paul-Ehrlich-Institut für die aktive Überwachung der Sicherheit der Corona-Impfstoffe entwickelte und von mehr als 700.000 Menschen genutzte Safe-Vac-App, deren Daten bis heute nicht veröffentlicht wurden, wird mehrfach in den Protokollen erwähnt.
Ende November 2023 geht es um den Stand der App-Daten-Auswertung: «SafeVac MedDRA-Codierung geht schnell voran - sollte weiterhin prioritär neben der Falleingabe bearbeitet werden.»
Mitte April 2024 hält man bezüglich der SafeVac-App fest: «Bei der Auswertung der Daten der SafeVac-App wurde festgestellt, dass die importierten Daten unvollständig waren. Der Import fehlender Daten wurde nachgeholt, nun müssen ca. 34.000 Reaktionen nachkodiert werden.» Obwohl die Datenerhebung per SafeVac-App bereits abgeschlossen ist, wird im PEI vermerkt, dass pro Woche noch immer etwa 120 Fälle über andere Kanäle hereinkommen. Erwähnt wird dabei der GSB-Server. Dabei handelt es sich laut Bundesregierung um den Government Site Builder, «das Content-Management-System (CMS) für alle Websites der deutschen Bundesbehörden«. Kommen also im April 2024 immer noch Verdachtsfälle für die SafeVac-App via PEI-Webseite an?
Am 17. April 2024 heißt es bezüglich der SafeVac-App: «Eine Fehleranalyse ergab, dass bei einer Aktualisierung Daten nicht übertragen wurden und jetzt fehlen. Diese sollen als Freitext ergänzend eingetragen werden. [Name geschwärzt] war aufgefallen, dass sich ‹verschiedene› Datensätze zu einem Datensatz zusammenführen lassen können. Es fehlte der Name, wenn Impfdaten vorhanden waren und umgekehrt. Da die Anzahl der fehlenden Datensätze eher klein ist, ändert sich die Grundaussage der Auswertung nicht.»
Am 5. Juni 2024 geht es wieder um die SafeVac-App: «Codierung SafeVac-Fälle: Stand: abgeschlossen, einschl. wiederholter Nachtragung. Dank an das Team für den Einsatz. Zügige Abschluss leistet wichtigen Beitrag, um Analysen der Daten vornehmen zu können.»
Am 3. September 2024 heißt es: «Die Safevac-Auswertung läuft an.» Am 4. September 2024 heißt es: «[M]ittlerweile besteht ein auswertbarer Datensatz aus SafeVac, die Auswertung hat begonnen und läuft, die Ergebnisse werden nach und nach präsentiert werden.»
Am 30. Oktober 2024 geht es wieder um die App: «SafeVac: Erste Ergebnisse wurden auf der ISOP in Montreal vorgestellt. Die deskriptive Auswertung ist abgeschlossen. Ein Paper wird gerade geschrieben. Die Auswertung zu Chargennummern und einer möglichen Häufung bestimmter Reaktionen läuft noch. Ein separater Termin wird für Dezember geplant, um dem Team die Ergebnisse aus SafeVac vorzustellen.»
Am 11. Dezember 2024 ist abermals von einer Vorstellung der SafeVac-Daten die Rede.
Internationale Partner
Am 4. Dezember 2024 geht es in den Protokollen um ein Treffen bei der Weltgesundheitsorganisation. Der stark geschwärzte Bereich thematisiert das «Projekt zwischen CEPI (Coalition of Epidemic Preparedness Innovations) und die [sic] ebenfalls von CEPI finanziell unterstütze Brighton Collaboration», in dem es darum geht, die «Impfstoff-Entwicklung gegen neue Infektionskrankheiten mit pandemischen/epidemischen Potenzial zu beschleunigen». Ich hatte bereits im Januar 2023 über dieses sogenannte 100-Tage-Projekt berichtet. Am selben Tag stellen die PEI-Mitarbeiter in ihrer Sitzung fest, dass es bei den Covid-19-Impfungen «keine neuen Signale» gibt. Weiter heißt es: «weltweit starker Rückgang von Meldungen zu COVID-19 und auch anderen Impfstoffen - Meldezahlen ans PEI sind aber immer noch sehr hoch».
Am 5. Februar 2025 gibt es laut Protokollen eine BARDA-Sitzung. Was dort besprochen wurde, ist wie fast alle Passagen, die mit anderen internationalen Organisationen zu tun haben, komplett geschwärzt. BARDA ist laut Wikipedia die amerikanische «Behörde für fortgeschrittene biomedizinische Forschung und Entwicklung» und eine «Einrichtung des US-Gesundheitsministeriums, die für die Beschaffung und Entwicklung von medizinischen Gegenmaßnahmen zuständig ist, vor allem gegen Bioterrorismus, einschließlich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen, sowie gegen pandemische Influenza und neu auftretende Krankheiten.»
BARDA war übrigens maßgeblich an der Entwicklung der Corona-Impfstoffe beteiligt. In einem Beitrag für die Berliner Zeitung hatte ich bereits auf die prophetisch wirkenden Aussagen des damaligen BARDA-Direktors Rick Bright vom November 2019 aufmerksam gemacht (neben ihm saß damals Anthony Fauci):
«[Rick Bright] ging davon aus, dass der Ausbruch eines neuartigen Atemwegsvirus irgendwo in China nicht allzu abwegig sei. So eine ‹Disruption› könnte den Umschwung von traditionellen zu mRNA-Impfstoffen herbeiführen.»
Ebenfalls im Februar 2025 wird festgehalten: «Das Budget für das Jahr 2025 ist noch immer vorläufig und beträgt ca. 40% des regulären Budgets für die ABteilung. Da erst im Laufe des zweiten Halbjahres mit dem Gesamtbudget gerechnet werden kann, müssen die Ausgaben auf ein Mindestmaß beschränkt werden.»
Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Daten der Krankenversicherten noch die Daten der Safe-Vac-App vollständig ausgewertet und veröffentlicht. Das bedeutet, dass das PEI seinen amtlichen Aufgaben nicht adäquat nachkommt. Budgetkürzungen Seitens des Gesundheitsministeriums führen nun womöglich dazu, dass sich die ohnehin sehr langsame Arbeitsweise des PEI noch weiter verschlechtert.
Weiteres Vorgehen
Mithilfe weiterer Recherchen sowie Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss geklärt werden, welche Gremien im Paul-Ehrlich-Institut und im Bundesgesundheitsministerium mit der Überwachung der Corona-Impfstoffe während der Impfkampagne betraut waren. Eine bereits gestellte Anfrage verlangt nach den Protokollen der Leitung der gesamten Abteilung, die sicherlich regelmäßige Treffen mit dem untergeordneten Fachgebiet der Pharmakovigilanz abgehalten hat. Der Abteilungsleiter einer Behörde muss schließlich darüber im Bilde sein, welche Erkenntnisse das Fachgebiet, das sich etwa mit Arzneimittelsicherheit beschäftigt, zusammenträgt. Des Weiteren habe ich vom PEI bereits die Zusage für 16 weitere Protokolle von Gremien, die mit der Corona-Impfkampagne betraut waren. Aufgrund massiver Schwärzungen kann das PEI jedoch keinen Termin für die Veröffentlichung nennen. Auch hier lasse ich mich hinsichtlich einer Klage anwaltlich beraten.
Außerdem verfolge ich die Herausgabe der Protokollierung der Entscheidung über die Nichtanfertigung dieser Protokolle über einen so langen Zeitraum.
Fest steht bereits, dass eine derart intransparente Arbeitsweise, die eine Nachvollziehbarkeit der Arbeit des Fachbereichs während der Corona-Jahre unmöglich macht, das Vertrauen in das Paul-Ehrlich-Institut – welches den wichtigen amtlichen Auftrag hat, die Sicherheit von Medikamenten und Impfstoffen sorgfältig zu überwachen – nachhaltig untergräbt.
Redaktionelle Anmerkung: Die Gerichtsverfahren mit dem Paul-Ehrlich-Institut sowie die dafür erforderliche anwaltliche Unterstützung strecken ich aktuell privat vor. Daher bitte ich um finanzielle Unterstützung meiner Arbeit.
Meine Arbeit unterstützen:
Bankverbindung: Bastian Barucker // GLS Bank // IBAN: DE02430609671115784701 // Betreff: Schenkung





Herzlichen Dank Bastian Barucker für diese brillant recherchierte Faktensammlung, die das Totalversagen unseres Rechtsstaates dokumentiert. Regierungen, Justiz, BverfG, Ärzte und Leitmedien haben sich zu gewissenlosen Handlangern einer skrupellosen Pharma Mafia gemacht!
Schockierend, wie Justiz und BVerfG bis heute alle Fakten über diesen übergriffigen Staatsapparat ignorieren, dessen Protagonisten vorsätzlich via Testzwang eine angebliche nationale Notlage erschaffen haben, um dann via IfSG mittels unverhältnismässigen, willkürlichen und destruktiven Corona Massnahmen mit Zwang zu experimentellen modRNA Massenimpfungen Millionen von Bürgern massiven Schaden zugefügt hat.
Tja . Das stimmt !
Es ist ja mal ein grandioser Verstoss gegen das Arzneimittelzulassungsgesetz ...Wenn das auffliegt , ist der Skandal perfekt !!!
Warum ich es weiss ? Nun , wir wollen gern von BioNtec diese verimpften Stoffe aus 2021 . Proben , Evaluationen , Dokumentationen; egal was -- es ist Pflicht ! Gesetz !!
Und es gibt genau - - gar nichts ! (haha hahaha )
Es geht auch immer noch eins oben drauf in diesem Skandal : BioNtecs Anwälte belügen sehr erfolgreich die Gerichte . Richter sind ja keine Ärzte , die müssen irgend etwas glauben ! Dahingehend , dass das Zeug zugelassen war , sagen sie die Unwahrheit. War es nämlich nicht . Eine Notfall- medikamentenzulassung hat völlig andere gesetzliche Sicherheitsauflagen , darum gehts . Um Sicherheit für uns alle !
Kann man als gepamperter, staatsfinanzierter Unternehmer und Träger eines Deutschen Staatspreises aber ruhig mal in die Tonne kippen , die staatlichen Sicherheitsauflagen .
Ei ei ei !