Der Fall CJ Hopkins vor dem Bundesverfassungsgericht
CJ Hopkins: «Sie klagen mich an, weil ich sie mit den Nazis verglichen habe, anstatt die AfD mit den Nazis zu vergleichen.»
Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt. Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus: «Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine ‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht.
Der Stein des Anstoßes, also der besagte Tweet, zeigt einen Teil des Covers seines international stark nachgefragten Buches «The New Normal Reich», in dem Hopkins bezugnehmend auf die international gleichgeschaltete stark autoritäre Coronapolitik vor einem aufkommenden neuen Totalitarismus warnt. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, das zu einem Freispruch führte, sagte Hopkins laut der den Prozess begleitenden Journalistin Aya Velázquez bezüglich seines Tweets: «Er habe vor einer neuen Form des Totalitarismus warnen wollen und die Lügen der Regierung sowie die wahren Absichten hinter den Maskenverordnungen offenlegen wollen.» Hopkins hatte zweifellos recht damit, dass das Tragen von Masken durch Laien in der Öffentlichkeit keinen signifikanten Effekt auf das Infektionsgeschehen hatte und ihre Empfehlung nicht wissenschaftlich begründet war. Dass es beim Masketragen nicht um Gesundheit ging, sondern um Psychologie meinte auch der Herausgeber der WELT Stefan Aust schon im September 2020. Er sagte damals: »Die Maske muss der Maske wegen getragen werden. Als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber.» Mit anderen Worten stand das so auch im die Coronapolitik betreffenden Evaluationsbericht der Bundesregierung.
Spieglein an der Wand – wie viel unverarbeitete Geschichte wohnt in diesem Land?
Hopkins hielt damals vor Gericht ein viel beachtetes Abschlussstatement, in dem er darauf einging, dass er, nachdem er sich 30 Jahre lang gegen «Faschismus, Autoritarismus und Totalitarismus» ausgesprochen hatte, nun wegen der Verbreitung von «Nazi-Propaganda» angeklagt war und vor Gericht saß. Er sagte damals – und das könnte die Berliner Staatsanwaltschaft zu ihrer vehementen Vorgehensweise motiviert haben –: «Mir wird dies vorgeworfen, weil ich zwei Tweets gepostet habe, die das offizielle Narrativ der Corona-Pandemie infrage stellen und die neue, aufkommende Form des Totalitarismus, die es ins Leben gerufen hat – das heißt die sogenannte ‹Neue Normalität› – mit Nazi-Deutschland vergleiche.»
Hier ist anzumerken, dass ein Vergleich keine Gleichsetzung ist, sondern dazu dient, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erfassen. Es ist nachvollziehbar, dass die verwendete Symbolik, insbesondere in Deutschland, übertrieben oder unverhältnismäßig wirken kann. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Kunst, gesellschaftliche Tendenzen zu überhöhen oder hervorzuheben, um aufzurütteln und zur Reflexion anzuregen. Hopkins Buchcover führte in keinem anderen Land zu ähnlichen Verfahren. In Deutschland ist das Buch faktisch zensiert und die Verbreitung strafbar. Hopkins neues Buch mit dem ausdrucksstarken Cover ist dagegen frei verfügbar. Es behandelt unter anderem das «Kafkaeske Verfahren in Deutschland«, um das es in seiner Verfassungsbeschwerde geht.
Das höchste deutsche Gericht ließ die Verfassungeschwerde nicht zur Entscheidung zu und sieht mit Verweis auf das Bundesverfassungsgerichsgesetz von einer Begründung ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Hopkins und die Öffentlichkeit haben somit keine Möglichkeit, die Entscheidungsfindung der zuständigen Richter nachzuvollziehen. Hopkins hat keine weiteren juristischen Optionen, um seine Verurteilung abzuwenden. Er ist nun ein Straftäter. Ein Blick auf das zuständige Bundesverfassungsgericht scheint lohnenswert.
Abendessen mit den «Hütern der Verfassung»
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und ehemalige Wirtschaftsanwalt Stefan Harbarth war von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestags und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Damit wird eine gewisse Nähe zu Angela Merkel (CDU), der ehemaligen Kanzlerin, die maßgeblich für die von Hopkins scharf kritisierte autoritäre Coronapolitik in Deutschland verantwortlich war, deutlich. Während des Corona-Geschehens hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht als Hüter der Verfassung gezeigt, sondern die Politik fast ausnahmslos rückendeckend unterstützt. Selbst offensichtlich unverhältnismäßige, ungeeignete und nicht erforderliche Maßnahmen wie Schulschließungen, Ausgangssperren und partielle Impfpflichten wurden als verfassungskonform erachtet. Die Grundrechte als Abwehrrechte gegen eine übergriffige Regierung wurden über Jahre hinweg von den Verantwortlichen, den «Hütern der Grundrechte», eben nicht verteidigt. Standen sich Regierung und Verfassungsgericht zu nahe?
Ein symbolträchtiges Abendessen dieser «Partnerschaft in der Krise» fand am 30. Juni 2021 auf Einladung der ehemaligen Kanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt statt. Zu diesem Abendessen war eine «Delegation von Richtern des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth», geladen. Zuvor hatten sich Harbarth, der vor seiner Ernennung zum Richter in Karlsruhe noch nie Richter war, und Angela Merkel zu einem mehrstündigen persönlichen Treffen getroffen. So steht es jedenfalls in einer Kleinen Anfrage zweier AfD-Abgeordneter an den Deutschen Bundestag.
Am selben Tag lief eine Hochphase der totalitären Coronapolitik aus: die Bundesnotbremse. Sie beinhaltete die bereits erwähnten Schulschließungen bis hin zu Ausgangssperren, also dem Verbot, sich draußen an der frischen Luft zu bewegen. Laut dem Fachmagazin Legal Tribune Online wurde «auf Initiative von Gerichtspräsident Stephan Harbarth die Agenda des Abendessens umgeplant und das Thema ‹Entscheidung unter Unsicherheiten› aufgenommen – eine typische Problematik der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.»
Zu diesem Zeitpunkt lagen dem Gericht in Karlsruhe jedoch bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse, also die Politik der Gastgeber des Abendessens, vor. Die danach gestellten Befangenheitsanträge wurden abgelehnt. Zwar wurden die Verfassungsbeschwerden bezüglich der Bundesnotbremse im November 2021 zur Entscheidung angenommen, dann jedoch verworfen. In seinem inzwischen in Deutschland verbotenen Buch kritisierte Hopkins genau diese globalen historischen Grundrechtseinschränkungen sowie die fehlende Bereitschaft der Gerichte, die Grundrechte der Bürger zu schützen. Übrigens war einer der drei Richter, die über die Verfassungsbeschwerde von CJ Hopkins entschieden haben, der Präsident Stefan Harbarth.
Ablehnung ohne Begründung
Hopkins Anwalt Friedemann Däblitz teilt diesbezüglich auf Anfrage mit: «Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung annimmt; eine Begründung wird auch nicht nachgereicht.» Statistisch betrachtet war die fehlende Bereitschaft der Karlsruher Richter, sich mit diesem Sachverhalt auseinanderzusetzen, zu erwarten. Im aktuellen Jahresbericht (2025) im Hochglanzformat erblickt der Leser farblich hervorgehoben Artikel 19 Absatz 1 des Grundgesetzes, dessen Hüter die Karlsruher Richter unter anderem sind. Der zitierte Artikel besagt: «Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.» Die im selben Bericht veröffentlichte Statistik zeigt, wie dieser offene Rechtsweg im Falle von Verfassungsbeschwerden fast immer endet. Im Jahr 2025 waren 96 % der eingehenden Fälle, mit denen sich das Gericht in Karlsruhe auseinanderzusetzen hatte, eben diese Verfassungsbeschwerden. Insgesamt waren es 4.916, von denen nur 55, also 1,2 %, zur Entscheidung angenommen wurden. Ein ehemaliger dort tätiger Richter stellte auf einer Fachtagung für Anwälte klar, dass er täglich «fünf bis acht Verfassungsbeschwerden erledigen musste». Mit einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 1,48 % in den letzten zehn Jahren wird deutlich, wie unwahrscheinlich es war, dass Hopkins’ politisch brisante Entscheidung angenommen würde.
Im Fall von Hopkins geht es um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sowie um die für eine Demokratie essenzielle Kritik an den Regierenden – insbesondere dann, wenn diese ihre Macht anmaßend ausüben und die Grundrechte des Souveräns unverhältnismäßig einschränken.
Clivia von Dewitz beschreibt den offensichtlichen Widerspruch wie folgt: «Die Politik hat also gegen jede wirtschaftliche Vernunft Masken bestellt, entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der fachlichen Einschätzung des RKI das Tragen von Masken angeordnet. Bei Kindern hielten viele Experten das Tragen von Masken sogar von Anfang an für gesundheitsschädlich. Vor diesem Hintergrund dürfte die Verwendung eines Hakenkreuzes in Verbindung mit einer Maske als Kritik an Anordnungen der Regierung(en) in einem neuen Lichte erscheinen. Ist es nicht mehr möglich, auch auf extreme Weise Regierungshandeln zu kritisieren, bewahrheitet sich, wovor CJ Hopkins mit seinen Posts warnen möchte, nämlich dem Aufstieg neuer totalitärer Regierungsstrukturen und damit dem Verlust demokratischer Werte.»
Däblitz teilt zur Entscheidung der Karlsruher Richter Folgendes mit: «Ich halte die Nichtannahme für fatal. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Weigerung zur Sachentscheidung m.E. seinen Willen dokumentiert, an der beobachtbar willkürlichen Rechtsanwendungspraxis zu Paragraph 86, 86a Strafgesetzbuch grundsätzlich nichts zu ändern.»
Die von Däblitz angesprochene Willkür ist offensichtlich für jeden Betrachter, der miterlebt hat, wie freizügig andere Medien Nazi-Symbolik verwenden dürfen, ohne rechtlich belangt zu werden. Clivia von Dewitz schrieb dazu im Oktober 2024, also nach der Aufhebung des Freispruchs: «Solange Der Spiegel und der Stern unbescholten NS-Kennzeichen auf ihren Titelseiten verwenden dürfen, kann nichts anderes gelten für diejenigen, die die Regierung kritisieren.»



Denn so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes, dessen Hüter die Richterinnen und Richter zu sein haben: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.»
Oder leben wir etwa in einem Land, das George Orwells «Farm der Tiere» gleicht, in dem das Motto gilt: «Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen.» Das würde eher zu den Zuständen passen, vor denen Hopkins warnt. Es wäre natürlich ein sehr unangenehmer Spiegel für die selbsternannten Hüter der Verfassung in Karlsruhe.
Däblitz beschreibt, was das für seinen Klienten Hopkins bedeutet: «Für Herrn Hopkins bedeutet dies zunächst, dass der Schuldspruch rechtlich Bestand hat. Die Höhe der Strafe wird nun noch durch das Amtsgericht Tiergarten festgesetzt. Ein Termin hierfür wurde bislang nicht bestimmt. Wie hoch die Strafe ausfallen wird, ist nicht absehbar.» Wie CJ Hopkins selbst über die Entscheidung denkt, beschreibt er in einer eigenen Kolumne mit dem vielsagenden Titel «Wie ich lernte, mir keine Sorgen mehr zu machen und das neue Reich zu lieben». In einem Folgekommentar benennt auch Hopkins die offensichtliche Anwendung zweierlei Maßes, wenn es um die Verwendung von Nazi-Symbolen geht: «Sie klagen mich an, weil ich sie mit den Nazis verglichen habe, anstatt die AfD mit den Nazis zu vergleichen.» Selbst Bundeskanzler Friedrich Merz darf die AfD als in der Tradition des Holocaust stehend bezeichnen.
Auf Nachfrage teilt Clivia von Dewitz folgende Einschätzung zur Entscheidung aus Karlsruhe mit: «Bürger erwarten Antworten, wenn es um die Grenzen der Meinungsfreiheit geht. Sie erwarten eine nachvollziehbare Begründung dafür, weshalb ein Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich zulässig sein soll oder weshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Stattdessen herrscht Schweigen. Ein Schweigen, das in einer der zentralen Freiheitsfragen unserer Zeit lauter klingt als jede Begründung.»
Doch der Fall Hopkins ist noch nicht ganz vorbei, denn in Karlsruhe liegt noch eine zweite Verfassungsbeschwerde vor, über die die Richter noch entscheiden müssen. Gegenstand dieser Beschwerde sind die Durchsuchung der Wohnung von Hopkins und die Beschlagnahmung seines Computers. Damals suchte man bei Hopkins nach Beweismitteln «über die Herstellung und den Vertrieb des Buches The Rise of the New Normal Reich». Laut Hopkins ist die rechtliche Lage seines Falls relativ klar. Seiner Meinung nach geht es den zuständigen Staatsanwaltschaften in erster Linie um eine Machtdemonstration. Das hat er mir im Gespräch mitgeteilt.
Fazit und Kommentar
Statistisch gesehen steht ziemlich fest, wie die Richter in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde bezüglich der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung bei Hopkins entscheiden werden. Sie werden sie ohne Angabe von Gründen nicht annehmen. Dann hätte das Gericht ein zweites Mal versäumt, die Grundrechte gegen das Vorgehen eines übergriffigen Staates in Stellung zu bringen. Der Grund ist, dass er den Machthabenden mit dem Coverbild seines in Deutschland inzwischen faktisch verbotenen Buchs auf besonders eindrückliche Weise einen Spiegel vorgehalten hat. Die Symbolik ist aufrüttelnd: Er macht die eigenen, abgespaltenen totalitären Tendenzen hinter der bröckelnden Hochglanzfassade der Scheindemokratie und des funktionierenden Rechtsstaats sichtbar. Doch selbst wenn der Spiegel zerstört, verdeckt oder kriminalisiert wird, ändert das nichts am Handeln der Verantwortlichen während der Coronajahre. Ebenso wenig ändern sich die umfassende Konformität in der Bevölkerung und das ohrenbetäubende Schweigen vieler relevanter Berufsgruppen angesichts eines himmelschreienden Unrechts, das hinsichtlich seiner massenpsychologischen Dynamik an düstere Zeiten in Deutschland erinnert.
Um zu verhindern, dass das labile Kartenhaus der Herrschaftsform, als »die Demokratie« bekannt, welche eine neue Form des Totalitarismus darstellt und in der Andersdenkende pathologisiert und kriminalisiert werden, zusammenbricht, muss jegliche Sichtbarmachung derartiger Umstände verhindert werden. Natürlich hätte Hopkins bzw. der Künstler des Covers die Verknüpfung mit der NS-Zeit nicht herstellen müssen. Aber anstatt den Weckruf eines kritischen Beobachters des Zeitgeschehens zu kriminalisieren und damit all das zu bestätigen, wovor Hopkins warnt, hätten die Verantwortlichen in einer «echten» freiheitlich-demokratischen Grundordnung frühzeitig den Dialog mit genau solchen kritischen Stimmen suchen sollen, statt vorrangig unter Gleichgesinnten zu Abend zu essen. Das war jedoch nicht erwünscht, denn es ging – wenn Hopkins Recht behält – um die Errichtung eines „New Normal Reichs”.
Essays und Kommentare von CJ Hopkins
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