Gekaperte Solidarität: Gemeinwohlappelle zur Manipulation der Massen
Die Behauptung eines Fremdschutzes der Corona-Injektionen war ein altbewährter psychologischer Trick, um das Verhalten von Menschen zu manipulieren. Was lernen wir aus dieser Lektion für die Zukunft?
Redaktioneller Hinweis: In meinem Nudging-Artikel vom Dezember 2024 hatte ich den Aspekt des Gemeinwohls bereits angerissen. Durch Hinweise der freien Journalistin Aya Velázquez bin ich jedoch auf dessen zentrale politische Bedeutung gestoßen. Sie arbeitet derzeit an einem Buch zu diesem Thema, um die Philosophie wirkmächtiger Herrschaftsstrukturen zu verstehen.
Wissen Sie noch, als sich während der Corona-Jahre Menschen für das Gemeinwohl impfen sollten, weil sie damit sich und andere angeblich schützen? Selbst der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mittlerweile in der Corona-Enquetekommission offiziell eingeräumt, dass es bei der Forschung und Zulassung von Corona-modRNA-Präparaten «nie das Ziel war, dass es zu einem Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt». Da erscheint es angebracht, sich der Frage zuzuwenden, warum eben diese Arzneimittel dennoch unter anderem von Jens Spahn so vehement propagiert wurden – was sogar zu massiven Grundrechtseingriffen bis hin zu Berufsverboten führte.
Bei näherer Betrachtung eignet sich das eigentlich medizinische Thema des angeblichen Fremdschutzes der Corona-modRNA-Präparate für eine – auch für die Zukunft relevante – Analyse über die politisch motivierte Anwendung von Verhaltensökonomie.
Die Aussagen von Jens Spahn sind inhaltlich nicht neu. Auch der von mir interviewte Top-Immunologe Prof. Andreas Radbruch kam gemeinsam mit Martin Sprenger in einem Artikel zum Ergebnis: «Keine Zulassungsbehörde hat irgendeinem Corona-Impfstoff bescheinigt, dass er das Übertragungsrisiko reduziert.» Auch die Experten des Corona-Krisenstabs im Robert-Koch-Instituts wussten bereits im Herbst 2021, dass diese Mittel keinen Fremdschutz versprachen. Es gab also nie eine solide Datenbasis für einen signifikanten Fremdschutz. Soweit der medizinische Teil des Geschehens. Jedenfalls fast.
Während man sich für das Gemeinwohl impfen lassen sollte – was viele auch taten –, erleben einige Jahre später Impfgeschädigte, die vor Gericht Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, ihr blaues Wunder. Selbst diejenigen mit einem durch Versorgungsämter anerkannten Impfschäden erhalten keinen Anspruch auf Zahlungen. Gerichte begründen diese Rechtsprechung mit dem vermeintlich gegebenen Gemeinwohlnutzen der Impfung. Geschädigte werden also nicht entschädigt, weil die Impfung insgesamt doch gut fürs Allgemeinwohl sei. Dass dem so ist, konnte wie bereits gesagt schon die Zulassungsstudie nicht zeigen. Allerdings zeigte sich bereits in dieser Zulassungsstudie ein auffällig hohes Aufkommen an schweren Nebenwirkungen.
Jens Spahn hatte zum Zeitpunkt seiner gegenstandslosen Fremdschutz-Behauptungen die Öffentlichkeit bereits hinsichtlich einer – medizinisch nicht existenten – «Pandemie der Ungeimpften» belogen. Die Fachleute des ihm unterstellten Robert-Koch-Instituts wussten um die Falschheit seiner Aussagen und gingen davon aus, dass der Minister die Öffentlichkeit bewusst täuschen wollte.
Eher harmlos formuliert, handelte es sich bei der Fremdschutz-Vortäuschung und der medizinisch nicht vorhandenen «Pandemie der Ungeimpften» sehr wahrscheinlich um eine bewusst gewählte manipulative Kommunikationsstrategie. Angesichts des immensen Drucks, der mit den beiden Narrativen erzeugt wurde, scheint die Bezeichnung «Psychologische Operation» (PsyOp) hier durchaus angebracht. Welche verhaltenspsychologischen Instrumente kamen dabei nun konkret zum Einsatz?
Ausschluss aus der Gruppe
Als soziales Wesen mit einer evolutionären Vergangenheit, während der das Überleben zu mehr als 95 Prozent von der Zugehörigkeit zur Gruppe abhing, weiß jeder Mensch instinktiv, dass der Ausschluss aus der Gruppe den Tod bedeutet. In der Psychologie ist diesbezüglich das Phänomen «normativer sozialer Einfluss» bekannt. Dieses definiert der Professor für Sozialpsychologie Dr. Gerald Echterhoff in einer Präsentation zum Thema Gruppenprozesse als «Konformität, um von anderen gemocht oder akzeptiert zu werden». Zugehörigkeit ist demnach ein existenzielles Bedürfnis – und somit ein effektiver Ansatzpunkt zur Steuerung des Verhaltens, insbesondere zur Erzeugung von Konformität und Gehorsam. Bereits vor Jahrzehnten haben verhaltenspsychologische Experimente, wie das von Salomon Asch, gezeigt, dass Menschen tendenziell dazu bereit sind, ihre Weltsicht aufzugeben beziehungsweise der Mehrheitsmeinung anzupassen – also sich konform zu verhalten –, um zur Gruppe dazuzugehören. Dieses Wissen wurde beispielsweise während der Corona-Politik aktiv angewendet, um die Bevölkerung zu steuern.
Die zugrundeliegende psychologische Komponente des Narrativs von der «Pandemie der Ungeimpften» ist die Verantwortlichmachung einer Minderheit für Krankheit und Tod. Außerdem wurde suggeriert, dass der von der Politik verkündete gesundheitliche Notstand und die damit verbundenen, rein politischen und viel Leid erzeugenden Maßnahmen maßgeblich durch die Ungeimpften verursacht würden. Hier wurde ein Sündenbock geschaffen, um die Verantwortung für die massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens abzuwälzen. Was als «Tyrannei der Ungeimpften» bezeichnet wurde, war genau genommen eher eine Tyrannei gegen die Ungeimpften. Und es war eine politisch erschaffene Ausgrenzungstaktik – ein Ausschluss aus der Gruppe und eine Entmenschlichung. Letzteres ist im Übrigen ein Grundbestandteil jeder wirksamen Kriegspropaganda. «Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen – Waidmanns Heil!», hatte der Journalist Christian Ortner ins Horn geblasen. Was bedeutet das für die so Gejagten?
Der Großteil der menschlichen Existenz wurde in kleinen Gruppen von Jägern und Sammlern verbracht. Wenn ein ein Mitglied für das Leid oder den Tod anderer Gruppenmitglieder verantwortlich war, folgte in diesen Gesellschaften oft ein Ausschluss aus der Gruppe als Strafe (wobei alleinstehende Individuen nicht lange überlebensfähig waren). Bezogen auf das Fremdschutz-Narrativ der modRNA-Impfung stellte die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, ein Verhalten dar, welches (angeblich) bewusst den Schutz anderer verhindert.
Durch diese Verknüpfung wurden stark destruktiv wirkende Gefühle wie Scham und Schuld induziert. Das Hervorrufen dieser Gefühle ist eine immer noch häufig verwendete Erziehungsmethode und entfaltet daher bei einem Großteil der Bevölkerung seine Wirkung. Der (meist unbewusste) elterliche Einsatz dieser Techniken in der Erziehung von Kindern und die damit verbundene Verhaltensmanipulation sind Legion – und damit auch im Erwachsenenalter anschlussfähig: Wir alle haben diese Technik im ersten Lebensabschnitt selbst erlebt und sind an sie gewöhnt.
Neben der evolutionären Perspektive hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einer Gruppe spielt überhaupt auch der persönliche Erfahrungshintergrund eine relevante Rolle. Ein neugeborenes Kind ist über Jahre hinweg existenziell von Zugehörigkeit in Form von körperlicher Nähe, Zuwendung und Sicherheit abhängig. Als zunächst völlig unselbständiges Wesen ist es auf Fürsorge und Bestätigung angewiesen. Das kleine Kind erlebt die starke Abhängigkeit von den versorgenden Personen und versucht, die eigene Persönlichkeit und Authentizität mit den Erwartungen seines Umfelds in Einklang zu bringen. Idealerweise birgt die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit nicht das Risiko, die Zustimmung und Zugewandtheit der Eltern zu verlieren. Wenn doch, so entsteht ein Konflikt zwischen Selbstentfaltung und der Erfüllung der elterlichen Erwartungen. Kann dieser Konflikt nicht aufgelöst werden, wird die gesunde Ausreifung eines individuellen Ichs mit eigenen Meinungen, Bedürfnissen und Ansichten behindert. Diese Ich-Findung ist jedoch essenziell, um sich später als reifes, erwachsenes und aufgeklärtes Wesen in eine freiheitlich-demokratische Grundordnung einbringen zu können. Es ist die Grundlage für Demokratiefähigkeit. Doch leider verhindern die auch im Bildungssystem ganz ähnlich bestehenden pädagogischen Gepflogenheiten diesen Prozess aktiv.
Ich durfte mit dem Psychotherapeuten Ludwig Janus, der seit Jahrzehnten im Bereich frühkindlicher Prägungen forscht, ein sehr aufschlussreiches Gespräch über einen von ihm verfassten Essay mit dem Titel «Das Unbewusste in der Politik – Politik des Unbewussten» führen. Auch Janus erkennt einen Zusammenhang zwischen der Bereitschaft, sich regieren zu lassen, und der persönlich erlebten Eltern-Kind-Beziehung. In dem genannten Essay schreibt er:
«Wie wir uns von den Eltern als kleine Kinder bestimmt und regiert und aber auch geschützt und genährt fühlten, so werden wir heute durch unsere Regierung und ihre Institutionen bestimmt und regiert und geschützt. Der entscheidende Unterschied zu der Zeit vor der historischen Epoche der Aufklärung ist der, dass wir eben heute über die Zusammensetzung der Regierung und der Institutionen über demokratische Regeln mitbestimmen können, sodass die Form der Regierung durch uns mitbestimmt wird. All diese Zusammenhänge sind jedoch für viele auf der Ebene des reflexiven Bewusstseins noch nicht repräsentiert, sodass ein unterschiedlich großer Teil der Bevölkerung immer noch dem frühkindlichen Abhängigkeitsmodus in Bezug auf die Regierung und ihre Institutionen verhaftet ist.»
Solidarität als Manipulationsinstrument
Es ist also lohnend, sich bewusst zu mach, was der potenzielle Ausschluss aus der Gruppe, also der Angst vor dem Verlust der Zugehörigkeit, für einen Menschen bedeutet. Daneben lohnt sich zudem ein Blick auf die stark ausgeprägte und evolutionär bedingte «soziale Ader» des Menschen. Entgegen der weitverbreiteten Auffassung, der Mensch sei im Kern böse und müsse im Zaum gehalten werden, ist der Mensch «im Grunde gut» (wie Rutger Bregman in seinem vielbeachteten gleichnamigen Buch ausführt). Der Professor für Strategische Kommunikation der Universität Osnabrück Reinhold Fuhrberg schreibt in einem Beitrag für das Fachbuch «Strategische Wahrheiten – Desinformation und Postfakten in der strategischen Kommunikation» mit dem Titel «Nudging for Good»: «Tatsächlich verhalten sich viele Menschen weniger egoistisch und damit fairer als angenommen.»
Eine der wichtigsten Überlebenstechniken der Menschheit war und ist die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation. Doch auch diese – an sich sehr wertvolle – Eigenschaft kann politisch instrumentalisiert werden, indem manipulative Gemeinwohlappelle formuliert werden.
Leider laufen die beschriebenen Prozesse und Handlungsmotivationen so lange mehrheitlich unbewusst ab, dass es sowohl gesellschaftlich als auch individuell schwer ist, die damit einhergehenden machtvollen Wirkmechanismen zu erkennen. Der sehr einflussreiche Psychiater Carl Gustav Jung beschrieb diese unbewussten Verhaltensentscheidungena kurz so: «Bis Sie das Unbewusste bewusst machen, wird es Ihr Leben lenken und Sie werden es Schicksal nennen.»
Allerdings gibt es Fachleute im Bereich der Verhaltenswissenschaften, die sehr genau wissen, wie man das Unbewusste der Massen zur Verhaltensänderung anspricht.
Die Verhaltensarchitekten
Bettina Rockenbach war lange Jahre Professorin für Experimentelle und Verhaltensökonomie an der Universität zu Köln. Im März 2025 wurde sie zur Präsidentin der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina gewählt. Die Leopoldina ist die wichtigste Wissenschaftsakademie Deutschlands und spielte auch bei der Corona-Politik eine einflussreiche Rolle. Diese Institution forderte harte Lockdowns und eine Impfpflicht. Auf der Webseite der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist folgender Forschungsschwerpunkt von Bettina Rockenbach beschrieben: «Insbesondere untersuchen wir die individuelle Bereitschaft, zum Wohle der kollektiven Interessen zu handeln, in Situationen, in denen der ‹Homo oeconomicus› dies nicht tun würde.» Kurz gesagt: Wie bringt man Menschen zu einem gewünschten Verhalten, wenn man ihnen suggeriert, es diene der Gemeinschaft?
Auch der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. ist sich der Bedeutung der Verhaltenssteuerung mithilfe der Ansprache auf das Gemeinwohl bewusst. In der Pressemitteilung zum Bericht mit dem Titel «Psychologische Perspektiven im Klimawandel Strategien und Konzepte» aus dem Jahr 2024 erläutert die Verbandspräsidentin Thordis Bethlehem: »Nur durch ein tiefes Verständnis der menschlichen Psyche können wir langfristige Veränderungen erreichen, die sowohl der Umwelt als auch der Gesellschaft zugutekommen.«
Der Verband schreibt bezüglich des Klimawandels: «Wie sollte die angemessene emotionale Reaktion auf eine globale Krise aussehen, die nicht nur die Menschheit, sondern auch alles nichtmenschliche Leben auszurotten droht?» Die Bedrohungslage wird hier also als groß dargestellt – führt das dann dazu, dass Menschen, welche die geforderten Klimaschutzmaßnahmen nicht mittragen, mitverantwortlich für das prognostizierte Leid gemacht werden? Hinsichtlich der Übernahme von Verantwortung heißt es weiter: «Tätig werden gegen den Klimawandel erfordert die persönliche und kollektive Übernahme von Verantwortung und manchmal die Priorisierung des langfristigen Wohlergehens gegenüber kurzfristigen Gewinnen oder Kosten.» Es geht also nicht mehr nur darum, aktuell der Gemeinschaft und dem Klima zu dienen, sondern auch das zukünftige Gemeinwohl zu sichern. Belohnt werden soll das richtige, in diesem Fall: klimaschonende Zielverhalten dann tatsächlich mit Zugehörigkeit: «In dem Maße, in dem Menschen besser über Klimafragen informiert bzw. dafür sensibilisiert sind und erkennen, dass ihr persönliches Verhalten einen Unterschied machen kann, werden ihr Gefühl der Zugehörigkeit zu einer breiteren Umweltgemeinschaft und ihre Identifikation mit deren Zielen und Werten wahrscheinlich wachsen und eine wichtige Quelle sozialer Unterstützung für die Fortsetzung dieses Weges darstellen.»
Die bereits in der Corona-Politik und schon seit Jahren im Bereich Impfakzeptanz sehr aktive Professorin für Gesundheitsökonomie Cornelia Betsch ist mittlerweile im Bereich planetarer Gesundheit tätig. In dem von ihr geleiteten Institut erforscht sie «planetares Gesundheitsverhalten». Hier geht es darum, dass einzelne Individuen Verantwortung für das Klima übernehmen, in dem erforscht wird, wie man Menschen dazu bringen kann sich «klimafreundlich zu verhalten». In einem Interview stellt sie klar, dass Aufklärung alleine «das Ruder […] nicht herumreißen» wird. Die Verhaltenslenkung müsse durch politisch gestaltete Rahmenbedingungen, beispielsweise durch Steuern, erfolgen. Auf einer Podiumsdiskussion zum Thema Impfen im November 2019 bezeichnete sie das Impfen als «sozialen Vertrag» und forderte, pingelig zu sein, was die Anzahl der Impfgegner betrifft. Der «schönste» Grund, sich impfen zu lassen, ist laut Betsch, dass man mit der eigenen Impfung auch andere schütze. Damals ging es noch um die von Jens Spahn initiierte Masernimpfpflicht. Sie wünschte sich bei der Veranstaltung eine Debatte über die soziale Verantwortung bezüglich des Impfens auf den Spielplätzen.
Nach der Corona-Impfkampagne, an der Cornelia Betsch kommunikativ mitwirkte und ohne Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Impfung von Kindern bewarb, sank das Vertrauen in Impfungen übrigens drastisch. Dies kann wiederum als Hinweis darauf gedeutet werden, dass die politisch motivierte Corona-Impfkampagne inklusive der damit verbundenen Nötigungen und Impfpflichten langfristig eben doch nicht zu den gewünschten Verhaltensänderungen führt. Bereits im März 2020 erwähnte die Sozialpsychologin, dass Impfpflichten dazu führen können, dass freiwillige Impfungen dann weniger wahrgenommen werden. Professorin Betsch war im Februar 2023 im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages eingeladen, um über Strategien für einen Umgang mit dieser Fehlentwicklung zu sprechen. Im Protokoll zur 53. Sitzung heißt es in dem Abschnitt, der Frau Betsch` Äußerungen festhält: «So hätten im Juli 2020 noch 60 Prozent das Impfen allgemein befürwortet, im Dezember 2022 seien es nur noch 40 Prozent gewesen. Der Anteil der Unsicheren habe sich verdoppelt. Impfen sei also nicht mehr selbstverständlich.» Anstatt sich jedoch auf die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen zu fokussieren, um das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen, oder die auf Nötigung und Pflicht basierende Impfkampagne infrage zu stellen, schlug Cornelia Betsch vor, die STIKO-Geschäftsstelle um Experten aus den Sozialen Verhaltenswissenschaften zu ergänzen.
Laut dem unabhängigen Journalisten Norbert Häring hat Betsch für die WHO «eine global anwendbare Blaupause für Maßnahmen der Verhaltens- und Meinungsmanipulation entwickelt».
Neben Frau Betsch ist auch das „Max-Planck-Institut für Verhaltensökonomik” in der Bewirkung von Verhalten im Bereich Klimaschutz aktiv. Bis Ende 2025 lautetet der Titel übrigens passend zum massenpsychologischen «Gemeinwohlhebel» zur Verhaltensmanipulation «Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern». In diesem Institut wird auch primär das Thema Klimawandel und Transformation behandelt. Dabei wird vor einer Häufung und Verschlimmerung von Extremwetterereignissen gewarnt, obwohl dieses beängstigende Szenario nicht auf soliden Fakten basiert.1
Es ist durchaus legitim, hier einzuwenden, dass das Wohl des Planeten ein Gemeingut ist und somit vor neoliberalen Privatisierungsinteressen und Zerstörung geschützt werden muss. Wenn es in der – fast ausschließlich auf das Klima fokussierten – Debatte tatsächlich um dieses planetare Wohl ginge, würde dies jedoch auch den Zustand des Bodens, des Wassers, die Artenvielfalt und vieles mehr umfassen. Das erforderte einen ganzheitlichen Ansatz, doch stattdessen wird weiter auf das hochkomplexe System Klima und die Rolle des CO₂ überfokussiert. Letzteres ermöglicht jedoch Besteuerung sowie die Einführung persönlicher CO2-Konten, die zur Kontrolle und Überwachung ausgenutzt werden können.

Auch der bei Corona immer wieder betonte Schutz vulnerabler Gruppen ist per se natürlich nicht abzulehnen. Es gab indigene Kulturen, die über Tausende von Jahren das sogenannte 7-Generationen-Prinzip anwandten, um ihre Entscheidungen immer auch am Wohlergehen der folgenden Generationen und der Gesundheit der sie nährenden Natur auszurichten. Die entscheidende Frage ist, ob dieses Verhalten manipulativ bewirkt wird oder aber eine bewusste, intrinsische Wahl darstellt.
Die nordamerikanischen Irokesen, von denen das 7-Generationen-Prinzip überliefert ist, kannten zudem ein fest verankertes Recht auf individuelle Souveränität. Die Gründerväter der US-amerikanischen Verfassung studierten nach ihrer Ankunft in Nordamerika die Demokratie-Lehre der sechs Nationen, die in Konsensdemokratie lebten. Sie übernahmen einen Großteil des mündlich überlieferten «Großen Gesetzes des Friedens» der indigenen Bevölkerung, ohne das geistige Eigentum kenntlich zu machen. In einem Buch, das beide Verfassungen vergleicht, heißt es:: «Eines der wenigen, kleinen Geheimnisse der Gründerväter ist die Tatsache, dass sie ein demokratisches Modell nicht in England, Frankreich, Italien oder einer anderen sogenannten „Wiege der Demokratie“ fanden. Thomas Jefferson, Benjamin Franklin und andere entdeckten bei den amerikanischen Indigenen die älteste partizipative Demokratie auf der Erde.»
Der Kultursoziologe Thomas Wagner schreibt in seiner Doktorarbeit zum Thema «Irokesen und Demokratie» zum Recht auf persönliche Freiheit: «Keine Gruppe, kein Individuum hat gegenüber irgendeiner anderen Vereinigung eine herrschaftliche Weisungsbefugnis.» Neben dem Blick auf das zukünftige Gemeinwohl strebten die Irokesen so wenig Herrschaft und so viel persönliche Freiheit wie möglich an.
Der Historiker und indigene Autor John Mohawk (vom zu den Irokesen zählenden Stamm der Seneca), der ausführlich über den Irokesenbund publiziert hat, formuliert das Vorhandensein beider Axiome so: «Nie aber wurde einer kleinen Gruppe die Ideologie einer großen Gruppe aufgezwungen. Obwohl bei uns jeder einzelne seine Fähigkeiten in den Dienst des ganzen Stammes stellte, war die Freiheit des Individuums dennoch oberstes Gebot. Kein Häuptling konnte einen Krieger zwingen, mit ihm in den Krieg zu ziehen. Euer Demokratiebegriff wurde uns aufgezwungen; seitdem sind die indianischen Nationen gespalten.»
Das Bestreben, so viel individuelle Freiheit wie möglich zu gewährleisten, das auch in unserem Grundgesetz verankert ist, scheint in den heutigen Debatten um das Gemeinwohl jedoch kaum Beachtung zu finden. Wie aus dem bisher Gesagten deutlich wird, werden Grundrechte für das Gemeinwohl massiv eingeschränkt. Die Verhaltensarchitekten sind dafür verantwortlich, dass diese Einschränkungen mit Zustimmung der Bevölkerung geschehen, da sie annehmen, damit dem Gemeinwohl zu dienen. Soft Power statt Gewalt oder Zwang.
Der Blick auf die kommenden Generationen, der im Bereich der Nachhaltigkeit zu finden ist, wird heutzutage als «Generationengerechtigkeit» bezeichnet. Die Umsetzung dieses an sich zu befürwortenden Ansatzes ist freilich nur dann schwierig, wenn die verkündete Krise oder Bedrohungslage gar nicht der Realität entspricht oder auf unseriösen Modellierungen basiert oder wenn das vermeintlich solidarische Verhalten nicht die verkündete Wirkung erzielt, sondern als bloßes Manipulationswerkzeug dient. Beides traf bei Corona auf die Maske, die sogenannte Impfung und auf fast alle anderen politisch angeordneten Maßnahmen zu. Eine ähnliche Sachlage deutet sich auch bei den Themen Klimawandel und Energiepolitik an. Bei diesen beiden globalen Agendapunkten gab es von Anfang an erhebliche Zweifel am ausgerufenen Notstand. Das jedenfalls erfahre ich in meinen ausführlichen Gesprächen mit dem Chemiker Prof. Vahrenholt, dem Wissenschaftsjournalist Axel Bojanowski, dem Physiker Dr. Dengler und dem us-amerikanischen Geowissenschaftler Prof. Wielicki.
Der Ethikrat, der während der Corona-Jahre die evidenzlose Pandemiepolitik stützte, widmete sich kürzlich auch der Frage der Solidarität. Die bereits erwähnte Cornelia Betsch moderierte auf der Ethikrat-Jahrestagung 2025, die der «gelingende[n] Solidarität» gewidmet war. Verhaltensökonomen, Juristen und Soziologen diskutierten hier Aspekte solidarischen Handelns. Die Rechtswissenschaftlerin Angelika Nußberger stellte in ihren Ausführungen klar, dass Solidarität kein Rechtsbegriff ist. Das Grundgesetz priorisiere nämlich eindeutig die persönliche Freiheit und die freie individuelle Entfaltung und sehe sich als Abwehrstruktur gegen einen übergriffigen Staat, der etwa kollektivistische Narrative nutzt, um sich die Rechte des Bürgers einzuverleiben. Nußbergers Vortrag endet jedoch mit der Frage «Brauchen wir ein Recht auf Solidarität?».
Moralische Umklammerung
Es geht bei all dem unter anderem um das sogenannte Nudging, das oft verharmlosend mit „Stupsen” übersetzt wird. Bei dieser Kommunikationstechnik werden Menschen, ohne es zu wissen, zu einem Zielverhalten gebracht, das unbekannte Verhaltensarchitekten für sie festgelegt haben. Diese Haltung entspringt dem Paternalismus, einer Herrschaftsordnung, in der sich die Politik als bevormundend gegenüber den zu führenden Bürgern versteht. Weil dies jedoch mit dem Demokratiegedanken eines aufgeklärten Bürgers nicht vereinbar ist, muss die Bevormundung sanft, also versteckt, ablaufen. Es handelt sich beim Nudging also um eine Art Soft-Power-Technik, die nicht auf offen(sichtlich)e, um Mehrheiten und Freiwilligkeit werbende Kommunikation setzt, sondern Menschen unbewusst manipuliert. Wie oben bereits erwähnt, fördert das aktuelle Bildungssystem die Hervorbringung leicht beeinflussbarer und eben nur wenig aufgeklärter Menschen. Eindrucksvoll beschrieben hat dies der ehemalige «New Yorker Lehrer des Jahres» John Taylor Gatto in seinem Buch »Verdummt noch mal!»
Der oben bereits erwähnte Nudging-Experte Reinhold Fuhrberg äußert sich zum Nudging als Herrschaftsinstrument wie folgt: «Das verhaltensökonomische Prinzip des Nudging gilt heute weltweit vielen Regierungen und NGOs als effektives Regierungshandeln.» Der Mechanismus des Nudging «erlaubt es, Menschen zu positivem Handeln zu deren eigenem wie auch gesellschaftlichem Nutzen anzuregen.» Fuhrberg unterscheidet zwischen Nudges, die auf das Einzelwohl (Self-Nudge) und solchen, die auf das Gemeinwohl (Pro-Social-Nudge) abzielen. Gleichzeitig stellt er fest: «Andererseits wird der Vorgehensweise vorgeworfen, sie sei zumindest in Teilen illegitim, unethisch, bevormundend, intransparent und manipulativ.»
Die Nudging-Forschung beschäftigt sich explizit mit der Gemeinwohlfrage. Reinhold Fuhrberg beschreibt diese so: «Nudges sind intentionale Interventionen staatlicher wie privatwirtschaftlicher Institutionen aber auch von Einzelpersonen, bei denen Entscheidungsarchitekten zum Wohl von Menschen, Gruppen, Institutionen und Gesellschaften deren Verhalten beeinflussen.» Hinsichtlich der individuellen Entscheidungsfreiheit heißt es bei ihm: »Die Entscheidungsfreiheit bleibt beim Einzelnen bestehen, sofern Dritte unbeschadet bleiben.»
Das würde bedeuten, dass die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, bei gleichzeitigem Glauben an einen Fremdschutz eingeschränkt werden darf. Beim Fremdschutz-Narrativ zu den Corona-Impfstoffen ging es jedoch offenbar gar nicht wirklich um das Gemeinwohl, sondern um den in den RKI-Protokollen niedergeschriebenen politischen Wunsch, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen. (Warum die Politik das wollte, bleibt vorerst unklar.)
Überträgt man Fuhrbergs Analyse auf die Corona-Impfkampagne ist dieser politische Eigensinn bei zweifelhaftem Nutzen der «Impfung» und existierenden massiven Nebenwirkungen nicht Teil des Nudging, denn »per definitionem werden hier bei gleichem Mechanismus Interventionen ausgeschlossen, die nur dem Eigenwohl der Initiatoren dienen, jedoch den Adressaten sowie der Gemeinschaft schaden.» Und weiter: «Werden die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie für einen Handlungsanstoß genutzt, der den Entscheidungsarchitekten nutzt, aber den Betroffenen schadet, so handelt es sich um einen sogenannten Sludge [englisch für: Matsch].» Während der Corona-Krise wurden die Menschen also von staatlicher Seite über Jahre gesludged, was sich vielleicht vornehm mit »durch den Kakao gezogen« übersetzen ließe – oder weniger vornehm: sie wurden hinterrücks in ein undurchsichtiges Schlammbad gestoßen, obwohl sie dem Gemeinwohl dienen wollten.
Bei dem angewandten verhaltenspsychologischen Instrument des Nudging handelt es sich genauer betrachtet auch um das psychologische Konzept des «Moral Reframing». Dabei wird einer Aussage nicht primär eine inhaltliche Bedeutung gegeben, sondern sie wird moralisch als gut aufgeladen. So entstehen beim Rezipienten Druck und (wahrscheinlich) nachfolgend das vom Sender erwünschte konforme Verhalten. Es ist gut, sich solidarisch zu verhalten, und schlecht, dies nicht zu tun. Wo dieser Druck herkommt, wurde oben bereits erläutert.
Auch der durch die Bundesregierung entwickelten Corona-Warn-App wurde übrigens ein Gemeinwohl-Attribut angehängt. Geworben wurde für diese App so: «Sie schützt uns und unsere Mitmenschen und unsere Privatsphäre.» Bis heute hat das RKI die eigentlich versprochene Studie zur Wirksamkeit dieser 240 Millionen teuren App nicht publiziert; die propagierte Wirkung ist somit nicht nachgewiesen. Meine diesbezügliche Presseanfrage blieb unbeantwortet.
Doch schon bevor die Klimaneutralität zur Gemeinschaftsaufgabe deklariert und ins Grundgesetz geschrieben wurde und bevor die modRNA-Impfstoffe auf dem Markt kamen, musste das vermeintliche Gemeinwohl als politisches Überzeugungsinstrument herhalten.
Masernimpfpflicht für das Gemeinwohl
Das sogenannte Masernschutzgesetz war ein Projekt von Jens Spahn, welches ebenfalls elementare Grundrechte zugunsten des vermeintlichen Gemeinwohls einschränkte, obwohl in Deutschland zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes die Durchimpfungsrate bereits 97 Prozent betrug. Der Bundesgesundheitsminister begründete das Gesetz im Jahr 2019 so: «Wir wollen alle Kinder davor schützen, sich mit Masern zu infizieren.» Hier findet sich die vereinnahmende, kollektivistisch angehauchte Formulierung «wir», welche verschleiern soll, dass Jens Spahn es ist, der dieses Vorhaben vertritt, und plötzlich nicht mehr Eltern darüber entscheiden sollen, ob und wie sie ihr Kind vor einer Erkrankung – die für die allermeisten Kinder keine ernsthafte Bedrohung darstellt – schützen. Fraglich ist übrigens auch in diesem Fall, ob die Impfung überhaupt schwere Verläufe verhindert.
Im Gesetzesentwurf findet sich folglich auch hier der Bezug auf das Gemeinwohl: «Impfungen verhindern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung, wenn die erreichte Immunität durch Impfungen in der Bevölkerung hoch genug ist (Gemeinschaftsschutz).»
Das Masernschutzgesetz verpflichtet Eltern dazu, ihre Kinder gleichzeitig gegen Masern, Mumps und Röteln zu impfen, wenn diese eine staatliche Bildungseinrichtung besuchen (es gibt in Deutschland keinen Einzelimpfstoff mehr). Da Deutschland eine europaweite Sonderrolle hinsichtlich des Beschulungszwangs einnimmt und zugleich bundesweit eine Schulanwesenheitspflicht besteht, bleibt Eltern fast keine Wahl, was diese Mehrfachimpfung betrifft. Wer keinen Immunitätsnachweis erbringt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. So ist es also gelungen, eine Masern-, Mumps, Röteln-Impfpflicht einzuführen.
Die medizinische Wirksamkeit dieser Maßnahme bleibt umstritten, und es zeigt sich tatsächlich kein Zusammenhang zwischen Durchimpfungsrate und der Anzahl von Masernfällen. (siehe Abbildung)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde im Juli 2022 mit folgenden Worten abgelehnt: «Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.»
Die Rechtsanwältin Jessica Hamed hat sich mit dem Urteil auseinandergesetzt und kommt zu folgender Bewertung: «Mit dieser Rechtsprechung kann nahezu alles, was irgendjemanden vor einer Erkrankung oder Tod schützen soll und damit mittelbar auch das Gesundheitssystem entlastet, angeordnet werden.» Für Hamed stellt sich die Frage, «wie weit die individuelle Freiheit noch zugunsten eines vermeintlichen kollektiven Nutzens verdrängt wird.« Wegbereiter für eine derartige gesamtgesellschaftliche Entwicklung war ihres Erachtens «die verfassungsrechtliche Fehlgewichtung zu Beginn der Corona-Krise».
Die deutsche Bundesregierung beschäftigt seit 2015 – im Zuge der damaligen Flüchtlingskrise – eine gesonderte Abteilung mit dem Titel «wirksam regieren». In dem im Kanzleramt angesiedelten Referat arbeiten Sozialwissenschaftler daran, «politische Vorhaben erfolgreich umzusetzen». So haben sie etwa bei der Einführung der Masernimpfpflicht mitgewirkt, Zustimmung für dieses Vorhaben zu bewirken. Wurde die Bevölkerung von Seiten der Regierung damals genudged oder gesludged?
Die potenzielle Erkrankung einer sehr kleinen vulnerablen Gruppe soll also Grund dafür sein, dass sich Hunderttausende Kinder gegen Masern, Mumps und Röteln impfen lassen müssen. Impfen für das Gemeinwohl. Fast schon zynisch wirkt dabei der stets verwendete Begriff Herdenimmunität, der eigentlich aus der Tiermedizin stammt, aber aus irgendwelchen Gründen ebenfalls für menschliche Kollektive angewandt wird. Hier drängt sich der Buchtitel “Warum schweigen die Lämmer?” des Professors für Kognitionsforschung Rainer Mausfeld auf.
Klimalockdowns für das Gemeinwohl
Auch der oben bereits erwähnte Schutz des Gemeingutes Klima ist bereits zum Gegenstand von rechtlichen Abwägungen gegenüber der Wahrung von individuellen Freiheitsrechten geworden.
Wie schon bei der Masern-Imfpflicht und der einrichtungesbezogenen Corona-Impfpflicht musste auch beim Klimaschutz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Abwägung zwischen dem Schutz der Grundrechte, also den individuellen Freiheitsrechten, und der Wahrung des Gemeinwohls tätigen.
Laut dem ordentlichen Professor für Öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg, Sebastian Müller-Franken, hat «das Gericht das Staatsziel ›Umweltschutz‹ in einer Weise inhaltlich aufgeladen, die alles bisher Vorstellbare überstiegen hat. Es soll den Staat nicht allein, wie das Gericht bislang gesagt hatte, zum ›Schutz des Klimas‹ verpflichten. Es soll vielmehr auch auf die Herstellung von ›Klimaneutralität‹ zielen, also auf einen gesamtwirtschaftlichen Netto-Null-Ausstoß von Treibhausgasen.» Weiter heißt es: «Denn ‹weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt›, müsste ‹CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden›: Freiheit als ein Auslaufmodell.»
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig folgt dieser Rechtsauffassung in Karlsruhe. Der Philosoph Alexander Grau kommentiert das Urteil so: «Die Einhaltung von letztlich willkürlich festgelegten Klimazielen rechtfertigt es, demokratische Verfahren außer Kraft zu setzen.»
Auch hier gibt es offensichtliche Parallelen zwischen Klima- und Lockdownpolitik. Zu Corona-Zeiten war die Ausübung der Grundrechte an sogenannte Inzidenzen gekoppelt. Wie erst nachträglich bekannt wurde, hatten die im Krisenstab des RKI versammelten Wissenschaftler im April 2021 festgestellt: «Die Inzidenz-Grenzwerte sind willkürliche politische Werte.»
Da fast jeglicher Freiheitsgebrauch als CO2-relevant deklariert werden könnte, bedeute das Urteil de facto, dass alle Grundrechte zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden können. Und das, obwohl es keinen messbaren Unterschied bezüglich des CO2-Gehalts in der Atmosphäre mache, ob Deutschland seinen CO2-Ausstoß verringert oder nicht.
Karlsruhe und Kollektivismus
Vor 20 Jahren musste sich das höchste deutsche Gericht bereits einmal mit dem Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und Gemeinschaftsschutz auseinandersetzen. In einem vieldiskutierten Urteil ging es um die theoretische Frage, ob ein von Terroristen entführtes und mit Passagieren besetztes Flugzeug, das als potenzielle Waffe für einen Anschlag zum Beispiel auf eine nukleare Anlage genutzt werden könnte, abgeschossen werden darf. Die Richter kamen damals zu einem eindeutigen Grundsatzurteil: «Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den Opfern […] der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.» Demnach ist das Opfern von Menschenleben für den Schutz anderer Menschen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat aber eben diese Konsequenz: Da Impfungen auch Todesfälle verursachen, nimmt man bei einer Impfpflicht den Tod von gesunden Menschen in Kauf, um andere potenziell zu schützen. Hier werden Menschenleben gegeneinander aufgewogen – obwohl im Fall der Corona-«Impfung» gar kein Fremdschutz vorhanden war.
Der anerkannte Rechtswissenschaftler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm befasste sich bereits 2007 mit dem «Gemeinwohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts». In seinem Aufsatz heißt es, dass obwohl «der Begriff des Gemeinwohls in der Verfassungsrechtsprechung keine herausragende Rolle spielt«, das Gemeinwohl als «Zweck politischer Herrschaft nicht etwa obsolet wurde».
Für meine Analyse scheint mir folgende Einschätzung Grimms besonders relevant: Es dürfe nicht der Schluss gezogen werden, dass Gemeinwohlformeln »nunmehr gänzlich beliebig verwendbar» sind. Der Verdacht genau dieser beliebigen, eventuell politisch gesteuerten Anwendung steht aber bei den oben genannten Beispielen im Raum. Dieter Grimm beleuchtet ein zentrales Problem einer potenziellen «Gemeinwohljudikative». Dieses bestehe in der «Unbestimmtheit des Grenzverlaufs zwischen gemeinwohlförderlichem (oder -neutralem) und gemeinwohlabträglichem Eigennutz.» Er stellt klar: «Die Verfassung setzt daher nicht auf Gemeinsinn, sondern versucht den gesellschaftlichen Zusammenhalt gerade unter der Voraussetzung von Eigeninteresse zu sichern.»
Während des Schreibprozesses für diesen Artikel und mit dem dadurch geschärften Blick für potentiell gemeingefährliche Gemeinwohlappelle stieß ich auf einen sogenannten Commonie-Brief des Oya-Magazins, für das ich vor der Corona-Pandemie mehrfach geschrieben habe. Wie weit die Überführung des Individuums in die Gemeinschaft gehen kann, zeigte mir das folgende Zitat der Philosophin und Aktivistin Silvia Frederici auf der Titelseite: «In der Tiefe verstanden heißt ‚Commoning‘, dass wir selbst zu einem Commons werden.»
Soll der Mensch und seine unveräußerlichen Grundrechte zu einem Allgemeingut werden?
Dieter Grimm formuliert die Bedeutung von Grundrechten so: «Grundrechte verringern auf diese Weise das Gefälle zwischen Staat und Bürger, ja erst die Existenz von Grundrechten macht aus Untertanen Bürger.» Während Grimm zeigt, dass diese bürgerlichen Grundrechte nicht mit Pflichten verbunden sein dürfen, finden sich im Grundgesetz bezüglich hoher staatlicher Ämter durchaus Verpflichtungen für das Gemeinwohl: Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister schwören alle, ihre Kraft dem «Wohl des deutschen Volkes» zu widmen. Wie Grimm hinzufügt, «geht damit allerdings keine Verpflichtung auf bestimmte Inhalte einher. Der Amtsträger darf seiner Vorstellung vom Gemeinwohl folgen.» Demnach darf er also auch ohne faktische Grundlage Corona-Impfpflichten und Klimalockdowns zum Wohle der Allgemeinheit fordern.
Fazit
Die authentische weil intrinsisch motivierte Solidarität einer Gruppe ist eine ihrer kraftvollsten Strategien, um sich gegen Übergriffe zu wehren und ihr Leben selbstbestimmt nach eigenen Maßstäben zu gestalten. Die damit verbundene Einigkeit ist eines der wirksamsten Mittel gegen die «Teile und Herrsche»-Strategien der Machthabenden. Eines der drei wichtigsten Prinzipien des Großen Gesetzes des Friedens der Irokesen war die Einigkeit.
Dieses Füreinander-da-sein-Wollen stellt jedoch zugleich eine der größten Schwachstellen der Menschen dar, wenn Verhaltensarchitekten die evolutionär angelegte Solidarität mittels Gemeinwohlappellen für eigene Zwecke ausnutzen.
Die Corona-Politik hat gezeigt, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und andere fundamentale Freiheitsrechte für das vermeintliche Gemeinwohl nicht nur angetastet, sondern mitunter ganz geopfert wurden.
Die Politik nutzte und nutzt Gemeinwohlappelle zur Verhaltenssteuerung und bedient sich dabei bewusst Kommunikationsstrategien, die gezielt Scham, Schuld und Angst hervorrufen. All das geschieht verdeckt und getarnt mit wissenschaftlich anmutenden Argumentationsketten.
Die soziale «Ader» des Menschen, seine intrinsische Hilfsbereitschaft und sein Wunsch nach Zugehörigkeit werden dabei gleichermaßen instrumentalisiert und zur Generierung von Folgebereitschaft und zum Abbau von individuellen Freiheitsrechten ausgenutzt. Um derartige Strategien zu erkennen, die sogar sprachlich in Bonbonpapier verpackt sein können, ist eine gehörige Portion Achtsamkeit erforderlich. Auch dafür gibt es ganze Abteilungen und Profis. Die Nudging-Abteilung der Bundesregierung nennt sich beispielsweise «Mit Bürgern für Bürger».
Gleichzeitig gilt es, nicht jeglichen Bezug zum Gemeinschaftlichen abzuwehren. Denn der Mensch ist und bleibt ein soziales Wesen, das Gemeinschaft braucht. Menschen helfen einander und formen so resiliente Gemeinschaftsstrukturen.
Erstrebenswert ist, dass Menschen ihrem ursprünglichen Bedürfnis nach Kooperation folgend anderen helfen oder dem Gemeinwohl dienen, weil sie es aus sich heraus wollen – und nicht, weil sie von der Politik für bestimmte Zwecke manipuliert werden. Das zu erkennen ist aufgrund der verlockend klingenden Gemeinwohlappelle und der direkten Ansprache des Unbewussten jedoch äußert herausfordernd.
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Ein guter Artikel, habe einige neue Sachen gelernt (z.B. über die amerikanische Verfassung und die Irokesen).
Bei der Klimadiskussion vertrete ich auch die Meinung, dass die Indoktrination von Ideologien gerade bei Kindern (siehe "Globale Ziele") und das Vorgaukeln und Nudging individueller Beeinflussung von Klimaveränderung schlicht menschenverachtend sind, solange man den größten Verursacher von Umweltzerstörung einen Persilschein ausstellt. Kriege zu verhindern, Waffen einfach mal nicht herzustellen und anzuwenden, der Industrie die Herstellung von krebserregenden Pesti- und Insektiziden in unbegrenztem Maße zu verbieten, Öltanker und Raffinerien mal nicht in die Luft zu jagen, das wäre doch 10000 mal effektiver als seinen Joghurtbecher abzuspülen und in den Plastikmüll zu geben. Die Geld- und Machteliten haben das Zepter in der Hand, das schlechte Gewissen der Bürger ändert daran gar nichts.
Allerdings ist mir ein argumentativer Fehlschluss aufgefallen bzgl. der Masern-Impfung (Vorweg: Ich bin kein pauschaler Impfbefürworter, lehne die modRNA Gentherapien ab und habe mein Kind auch nicht z.B. mit der sinnlosen Rota-Viren-Impfung oder HPV-Impfung konfrontiert). Die verlinkte Studie in deinem Satz "Fraglich ist übrigens auch in diesem Fall, ob die Impfung überhaupt schwere Verläufe verhindert." bezieht sich ausschließlich auf "non-targeted infection before age 12 months" und schaut also nur, ob sich eine extrem frühe Impfung von Säuglingen auf die allgemeine Hospitalisierungsrate bzgl. _anderer_ Krankheiten als MMR auswirkt. Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommt, so etwas zu untersuchen oder ob jemand aus der Pharmaindustrie behauptet hätte, so eine Impfung wäre grundsätzlich gut für die Gesundheit von Babys. Die Studie kommt also nur zu dem Schluss, dass es für diese Säuglinge keinen signifikanten Unterschied bei den Hospitalisierungen gegeben hat. Deshalb erlaubt dies nicht die Schlussfolgerung, ob die MMR Impfung schwere Fälle von Mumps, Masern oder Röteln verhindert oder nicht. Das wurde gar nicht untersucht.
Das soll jetzt auch keine Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der MMR-Impfung sein. Ich finde es nur wichtig, dass man sachlich korrekt argumentiert.
Danke (nicht nur für diesen Artikel) und viele Grüße
Chris
Toll! So viel Inspiration und Quellen zum Weiterlesen. Danke Bastian!