Was steht in den Kölner Corona-Protokollen? - Teil 1
Hier sind erste Erkenntnisse aus den aktuell veröffentlichten Protokollen und Anlagen des Kölner Corona-Krisenstabs, die insgesamt mehr als 12.000 Seiten umfassen.
Die Aufarbeitung der Pandemiepolitik schreitet voran. Nachdem die vielleicht wichtigsten Primärquellen, die ungeschwärzten Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI), die überwiegende Evidenzlosigkeit der Maßnahmen auf Bundesebene belegt haben, zeigen neue amtliche Protokolle, wie diese Politik umgesetzt wurde. Mehr als 10.000 Dokumente zeichnen nun den Verlauf dieser historischen Grundrechtseinschränlungen in der Stadt Köln nach. Der Corona-Krisenstab der Stadt tagte vom 4. März 2020 bis zum 20. Januar 2023 in 203 Sitzungen. Der Kölner Bürger René Röderstein hat die Protokolle, die teilweise geschwärzt sind, über seine am 29. März 2024 gestellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach zwei Jahren des Bemühens am 27. März 2026 erhalten (in vier Tranchen als ZIP-Datei mit rund 1,32 GB Daten). Protokolle downloaden.
Unterstützt wurde Herr Röderstein dabei von der BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln, worüber diese am 30. März 2026 in einer Pressemitteilung informierte. Einige noch fehlende Protokolle wurden bei der Stadt Köln angefragt.
Die Gefahreneinschätzung
Am 4. März 2020 stellt der Krisenstab fest, dass die «Notaufnahmen der Kliniken bereits am Limit sind». Zu diesem Zeitpunkt gab es in Köln nur 13 positiv getestete Personen bei knapp über einer Million Einwohnern. Corona kann also nichts mit der Auslastung zu tun gehabt haben. Am selben Tag wird vermerkt: «Schließung von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Schule, Kita…) nur anlassbezogen und im Einzelfall.»
Einen Tag später erscheint in den Protokollen ein für die Maßnahmenpolitik und deren Aufarbeitung bedeutsamer Satz: «Marschrichtung bleiben die Empfehlungen des RKl, es ist bekannt dass im Einzelfall andere Entscheidungen getroffen werden müssen Bis dahin wird nicht ohne Not von den Richtlinien abgewichen». Dies unterstreicht erneut die große Bedeutung des RKI, auch auf kommunaler Ebene. Krisenstäbe im ganzen Bundesgebiet verließen sich auf die Empfehlungen des RKI in der Annahme, dass diese wissenschaftlich fundiert seien. Die mit der Aufarbeitung befassten Ausschüsse und Enquetekommissionen in den Landtagen und Stadtparlamenten sollten demnach die damaligen RKI-Experten einladen, um mehr über die damalige Dynamik zu erfahren.
Wenig später, am 10. März 2020 heißt es im Krisenstab bezüglicher einer Schulschließung aufgrund eines positiv getesteten Kindes: «Es muss sich um gesicherte positive Befunde handeln, keine Panikmache.[…] Schulschließungen durch Schulleitung nur in Notfällen, Unterschiedliche Schließungen führen ggfs. zu Panikmache;»
Am 19. Februar 2021, also knapp ein Jahr nach den gegen die Empfehlung des RKI angeordneten bundesweiten Schulschließungen heißt es im Krisenstab in Köln: «Grundsätzlich wird festgestellt, dass andere Einrichtung[en] aus infektiologischer Sicht deutlich relevanter sind z. B. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Schulen und KItas sind nie sog. ‚Hotspots gewesen.» Diese Erkenntnis hatten die Fachleute des RKI bereits Ende Februar 2020, also vor jeglichen Schulschließungen.
Bevor es Mitte März 2020 zur berüchtigten, anscheinend politisch angeordneten Hochstufung kam, nahmen die Fachleute in Köln die Empfehlung auf, „vulnerable Gruppen in den Fokus zu nehmen”. Höchstwahrscheinlich bezogen sie sich dabei auf die Pandemiepläne des Robert-Koch-Instituts. Dabei geht es ihnen um „ältere Menschen und Risikoerkrankte”. Diese sogenannte «Focused Protection» war auch in den Pandemieplänen verankert, die später nicht zur Anwendung kamen. Bereits Ende Februar 2020 lagen aussagekräftige Daten vor, die zeigten, dass vor allem ältere Menschen betroffen sind.
Außerdem befindet sich im Protokoll ein durchaus wichtiger Hinweis bezüglich der dann folgenden Jahre langen Maßnahmen gegen Kinder und Jugendliche: «Kinder sind nicht die primär gefährdete Personengruppe»
Von großer Relevanz erscheint ein Vermerk vom Freitag, dem 13. März 2020, denn am darauffolgenden Wochenende wurde die neue Risikobewertung durch das RKI vorbereitet. Dies geschah ohne Einbezug der Fachleute im RKI durch den damaligen RKI-Präsidenten Lothar Wieler und Vizepräsident Lars Schaade. In den geleakten RKI-Protokollen ist dieser Vermerk dazu sehr aussagekräftig: «Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald Herr Schaade ein Signal dafür gibt.” Die am 17. März verkündete Hochstufung bildete die Grundlage für die folgenden Lockdowns und die Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor Gericht.
Am 13. März, also nur drei Tage zuvor, hieß es jedoch im Krisenstab der Stadt Köln: «Das Virus ist in der Normalbevölkerung zu finden. Wo viel gemessen wird, wird auch viel gefunden. Derzeit keine Eskalation.» Das klingt überhaupt nicht nach einer für die gesamte Bevölkerung notwendigen Hochstufung.
Am selben Tag wiesen die Experten im Kölner Krisenstab auf die Folgen bestimmter Corona-Maßnahmen hin, die sich als sehr treffend herausstellen sollten: «Schließung von Jugendträgereinrichtungen resultiert potentiell in Anstieg häuslicher Gewalt/Inobhutnahme». Heute steht außer Frage, dass die Maßnahmen, die die Kinder erleiden mussten, immensen und nachhaltigen Schaden angerichtet haben.
Weitere Anmerkungen im Krisenstab deuten daraufhin, dass es erhebliche Zweifel an der rigiden Corona-Politik gab: «Deutschland fährt eine Eskalationsstrategie. Entscheidungen der Landesregierung nicht zielführend. Ultimative Sicherheit vs. reales Leben. Versagung des kompletten Miteinanders provoziert neue Probleme. Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Soziale Segregation macht etwas mit Menschen. Wir schaffen andere Probleme. Menschen verhalten sich zu wenig eigenverantwortlich, sondern handeln zuwider, Die Stadt muss glaubwürdig bleiben.»
An anderer Stelle desselben Protokolls wird deutlich, wie sehr die Maßnahmenpolitik durch den Vergleich mit anderen statt auf Basis von Evidenz getrieben war. «Sicher werden über das Wochenende in anderen Städten Restaurants geschlossen. Warum soll Köln erst später eine Entscheidung treffen. Dann wäre Köln unglaubwürdig. Entscheidung wird mit [geschwärzt] geklärt. [Geschwärzt] befürwortet die Schließung.»
So könnte der gefühlte Zwang zum Gleichschritt auf kleiner Ebene ausgesehen haben. Einer startet mit vermeintlich wirksamen Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen, und die anderen ziehen nach. Von Wissenschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit bleibt dabei allerdings nicht viel übrig.
Entgegen der Empfehlung des RKI wurden auch in Köln massenhaft gesunde Menschen getestet, was wiederum zu den bekannten, wenig aussagekräftigen Fallzahlen führte.
Ein am 15. März 2020 im Krisenstab besprochenes Diagramm veranschaulicht eindrucksvoll, wie stark die Zahl der positiv getesteten Fälle vom eigentlichen Geschehen entkoppelt war. Während die blaue Linie im rechten Diagramm der bestätigten Fälle steil ansteigt, verharrt die Anzahl der Todesopfer bei einem Minimalwert. Diese Entwicklung hätte nicht die im Strategiepapier des Innenministeriums beschriebene panikmachende Wirkung gehabt, die erforderlich war, um die Gesellschaft in eine Schockstarre zu versetzen. Dies war jedoch die ursprünglich konzipierte und dann über Jahre aufrechterhaltene Kommunikationsstrategie.
Am 24.März 2020 regt eine Person des Krisenstabs, deren Name geschwärzt wurde, an, keine Verlaufs-, sondern nur noch Ergebnisprotokolle anzufertigen. Grund dafür ist der hohe Nachbearbeitungsbedarf. Der Krisenstab fasst anschließend wie folgt zusammen: «Die Änderungen werden übernommen, ab sofort wird nur noch ein Ergebnisprotokoll geführt.»
Am 28. März 2020 erinnerte man sich im Krisenstab an die Nationalen Pandemiepläne des RKI. Diese wurden explizit für den Umgang mit sich ausbreitenden Atemwegserkrankungen erstellt. So schlossen sie das flächendeckende Schließen von Schulen und das anlasslose Testen gesunder Personen beispielsweise aus. Diese Erinnerung wird wenig fruchten, da auch in Köln politische Vorgaben umgesetzt werden, die den Pandemieplänen widersprechen.
Unterbelegung in den Krankenhäusern?
Nur zwei Tage später ging es im Krisenstab um die «Medizinische Versorgung». Dort heißt es: «Mit Insolvenzen ist zu rechnen, da die Dienstleistungsketten wegfallen werden, bedingt durch die geringere Belegung der Krankenhäuser». Bereits im April 2021 bezeichnete Johannes Wolff, der Referatsleiter Krankenhausvergütung beim GKV-Spitzenverband, das Jahr 2020 als «goldenes Jahr der Krankenhausfinanzierung», da es einen enormen Rückgang an Krankenhausfällen im Vergleich zu 2019 gab. Dies steht im klaren Widerspruch zu dem immer wieder propagierten Überlastungsszenario des Gesundheitssystems. Intern sprach man sogar von einem «Heldenüberlastungsalarmismus».
Im selben Protokoll findet sich eine kleine Notiz mit ebenfalls großer Sprengkraft. Dort heißt es: «Abstriche und Antikörpertests können durchgeführt werden. Dies dient der Bestimmung, ob ein Mitarbeitender zwischenzeitlich immun ist und wieder eingesetzt werden kann.» Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass genau diese durch Antikörper bestimmte Immunität nicht ausreichte, um den Genesenen-Status zu erhalten. In einer Kurzinformation des Deutschen Bundestags vom Oktober 2021 heißt es dazu: «Auf der Grundlage eines Antikörpertests wird in Deutschland kein Zertifikat für Genesene ausgestellt.» Obwohl ein PCR-Test nicht in der Lage ist, eine Infektion zweifelsfrei nachzuweisen, wurde er als Genesungsnachweis zugelassen.
Stellen Sie sich nur einmal vor, wie viele Menschen keine «Impfung» gegen Corona in Anspruch genommen hätten, wenn sie vorher ihren Antikörperstatus hätten bestimmen lassen können und dieser als Immunitätsnachweis gültig gewesen wäre. Dieses Vorgehen wurde mir vom Top-Immunologen Prof. Andreas Radbruch als gangbaren Weg bestätigt. Die durch eine Infektion erworbene Immunität kann übrigens mehrere Jahre lang anhalten und ist der durch eine Impfung erworbenen Immunität weit überlegen.
Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer kommentiert dieses Vorgehen wie folgt: «Deswegen war jede Injektion ohne diese Vorklärung m.E. ein Behandlungsfehler. Und den kann man gerichtlich als gegeben feststellen lassen. Um keine Verjährung befürchten zu müssen, sollte später ein Schaden eintreten.»
Dieser Trend setzte sich fort. Wie ein Diagramm in den Protokollen zeigt, sanken auch im Frühjahr 2021 die Fallzahlen in den Kölner Krankenhäusern weiter (braune Kurve).
Die Corona-Impfkampagne
Ende 2020 begann die Corona-Impfkampagne mit den neuartigen modRNA-Präparaten. Die dazugehörigen relevanten Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit sollten erst nach der Marktzulassung erhoben werden. So steht es jedenfalls in den Protokollen des RKI. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Anfang Dezember 2020 folgender Vermerkt in den Kölner Protokollen zu lesen ist: «Es ist noch fraglich wie sich die Impfungen auf ältere Menschen Menschen auswirken und ob diese gut vertragen wird. In jedem Fall lohnt sich aber eine Impfung für ältere Menschen wenn sie dies möchten.»
Am 30.12.2020 findet sich folgender Vermerk bezüglicher der Impfakzeptanz: «Die Impfbereitschaft bei den Pflegekräften ist zurückhaltend. Hierzu erfolgt ein Austausch mit der KV damit die Impf-Ärzte Aufklärungsarbeit leisten[…]Erhöhung der Impfmotivation bei Pflegekräften Abstimmung mit Uniklinik Bund und Land» Das medizinische Personal schien also nicht davon überzeugt zu sein, dass die beworbenen Präparate tatsächlich sicher und wirksam sind.
Am 19. Februar 2021 werden im Krisenstab die Verlautbarungen der damaligen Oberbürgermeisterin Henriette Reker thematisiert. Sie hatte sich ein paar Tage zuvor für die völlig unrealistische No-Covid-Strategie ausgesprochen, die mit noch strengeren Lockdown-Maßnahmen verbunden gewesen wäre.
Die Experten im Krisenstab bewerteten die Aussagen von OB Reker wie folgt: «Frau Oberbürgermeisterin Reker teilt mit, dass nie die Rede davon gewesen ist, dass die in der Presse dargestellt «nocovid-Strategie» im Krisenstab beschlossen wurde. Es handelt sich hierbei um ihre eigene und persönliche Meinung. Die Strategie wird in der Stadt Köln nicht insgesamt umzusetzen sein, da Köln ein Ballungsgebiet ist, welches von anderen Kommunen und Kreisen umgeben ist.»
Im selben Protokoll werden enorme Schwierigkeiten mit der Akzeptanz des AstraZeneca-Impfstoffs thematisiert. Dort heißt es: «50 % der vereinbarten Termine sind durch die Impflinge storniert worden, da die Impfungen mit dem Astranzenica Impfstoff vorgesehen. Alleine diese Woche wurden 100 Termine abgesagt» Es ist von einer «Kommunikationkampane zur Verwendung einer «medialen Rehabilitierung des AstraZeneca Impfstoffs» die Rede.
Bereits zwei Tage zuvor gab es Presseberichte über „massive Ausfälle nach Impfung mit Astrazeneca” in einem Krankenhaus bei Hamburg. Am selben Tag schreibt die Ärztezeitung «Klinikum Emden in Ostfriesland hat die Impfungen des Personals unterbrochen, weil 29 Mitarbeiter nach der Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca über Nebenwirkungen klagten und sich krank meldeten. Das sind etwa 15 Prozent der Geimpften.»
Am 15. März 2021 ist, bezogen auf eine Videokonferenz vom 12.03.21, in den Protokollen folgende Notiz zu finden: «Es wurden für Köln 150.000 Impfdosen AZ [Anm. d. Redaktion: Astrazeneca] angefordert.» Im selben Protokoll ist vermerkt: «Es gibt Unsicherheiten, wie es mit dem AstraZeneca-Impfstoff weitergeht» Zu einem Zeitpunkt also, als bereits andere Länder wie Island, Norwegen und Dänemark aufgrund schwerster/tödlicher Nebenwirkungen den AZ-Impfstoff (AstraZeneca) ausgesetzt hatten, forderte die Stadt Köln 150.000 Dosen davon an.
Ebenfalls am 15. März, also circa drei Monate nach Beginn der Corona-Impfkampagne, stellten die Experten intern fest: „Trotz der Impfungen steigen die Zahlen in den Heimen wieder.”
Dazu passt auch ein Vermerk aus dem Krisenstab des RKI, ebenfalls aus dem März 2021: «Noch ist nicht zu sehen, dass aufgrund des Impfeffekts weniger Alte [sic!] sterben? Ist es zu früh? Sterben Geimpfte? [sic!]»
Mitte April 2021 ließ sich die Oberbürgermeisterin Reker sich dann gegen Covid-19 impfen. Die BILD-Zeitung berichtete: «Reker bekam den Impfstoff der Firma Moderna verabreicht. Zuletzt hatte Reker nach BILD-Informationen ihre Ärzte gefragt, ob sie sich als Teil der Gruppe der 60-bis 69-Jährigen mit dem AstaZeneca-Vakzin impfen lassen soll. Diese hatten ihr allerdings davon abgeraten. Hintergrund ist die Thrombose-Erkrankung, wegen der Reker Ende 2020 einige Tage im Krankenhaus war.»
Die «Pandemie der Ungeimpften»
Die von dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn im Herbst/Winter 2021 proklamierte „Pandemie der Ungeimpften” ist vielen noch gut in Erinnerung. Wie die Protokolle des RKI-Krisenstabs zeigen, hat es die besondere Rolle ungeimpfter Personen im Infektionsgeschehen jedoch nie gegeben. Den Mitarbeitern des RKI war bewusst, dass der damalige Minister die Öffentlichkeit täuschte.
Aufgrund gesammelter Daten kommt der Krisenstab der Stadt Köln im Oktober 2021 zu folgender Einschätzung hinsichtlich der Corona-Impfung und der Ansprache der ungeimpften Bevölkerung: «Fazit Die Impfung schützt vor einer Intensivbehandlung und einer Beatmungssituation. Es ist dringend geraten dass die ungeimpften Personen konkret in den Blick genommen werden und Impfhemmnisse und Skepsis abgebaut werden Die Arbeitsgruppe Erhöhung der Impfbereitschaft soll hierzu beitragen»
Am 2. Dezember 2021, dem sogenannten «2G-Winter», gab der damalige Oberbürgermeister Markus Lewe ein Statement ab, welches die damalige Lage gut beschreibt. Die Politik war wirklich davon überzeugt, dass Ungeimpfte das Problem sind und die Impfung die Freiheit zurückbringt. Darin heißt es: «Immer mehr Ungeimpfte wollen sich jetzt impfen lassen. Auch die Nachfrage für Auffrischungsimpfungen ist riesig. Die Städte legen sich ins Zeug und eröffnen täglich neue Impfstellen. Da sollte niemand lange in der Schlange stehen. In vielen Städten kommt derzeit jedoch nicht genügend Impfstoff an. Bund und Länder müssen dringend für genügend Impfstoff und das Impfpersonal sorgen und die Kosten dafür tragen. Beim geplanten Bund-Länder-Krisenstab gehören die Städte mit an den Tisch. Richtig ist auch, dass der Bund es ermöglichen will, dass auch in Apotheken, von Pflegekräften und Zahnärztinnen und Zahnärzten geimpft werden kann. Das muss schnell gehen. Jeder Tag ist kostbar. Jede Impfung hilft uns, diese Pandemie zu bewältigen. Auch die Kinderimpfungen müssen zügig vorbereitet werden. Wir müssen jetzt auch die Kontakte deutlich reduzieren. Besser spät als nie – endlich kommt verbindlich die 2G-Regel für den Freizeitbereich. Das haben die Städte lange gefordert. Aber das reicht in vielen Regionen nicht mehr aus.»
Im Kölner Krisenstab hieß es am 17.12.2021: „Eine Beschränkung der Maßnahmen nur auf Ungeimpfte ist weder machbar noch sinnvoll.”
Kurz vor Weihnachten 2021 geht es in den Protokollen um die Spaziergänge der Maßnahmenkritiker. Dort heißt es: «Polizei ist derzeit mit Spaziergängen von Corona-Leugner*innen konfrontiert die nicht mehr vorab angemeldet werden Der Polizei liegen liegen Erkenntnisse vor dass am 25.12.2021 und am Neujahrstag derartige derartige Spaziergänge stattfinden Die Teilnehmer*innen reagieren grundsätzlich auf Ansprache; verhalten sich ohne Ermahnungen seitens der Polizeikräfte jedoch nicht von sich aus regelkonform. Zugleich wurde bei Kontrollen bei diesen Spaziergängen festgestellt dass wieder vermehrt Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vorgelegt werden die zweifelhaft erscheinen.»
In den Protokollen wird auch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht thematisiert. Dieser schwerwiegende Eingriff in die Grundrechte basierte auf einem nicht vorhandenen Fremdschutz und brachte Beschäftigte im Gesundheitswesen in eine missliche Lage, da sie zwischen Beruf und Impfung entscheiden mussten. Interessant ist der Vermerk, dass Ungeimpfte dann weiterarbeiten durften, wenn sie vom Betrieb als unverzichtbar eingestuft wurden. Da es jedoch einen permanenten Fachkräftemangel im medizinischen Bereich gab, bliebe zu klären, auf wen das damals nicht zutraf.
Am 4. März 2023 gab der Krisenstab bekannt, dass «die Plattform des Landes auf der Einrichtungen ihr ungeimpftes Personal melden können, eingerichtet ist» Es wurde also eine aktive Suche nach ungeimpftem Personal organisiert.
Kinder-Impfkampagne
Auch die Impfkampagne für Kinder, die anfänglich weder von Fachverbänden noch von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurde, nahm in Köln Fahrt auf. Die Stadt war deshalb zunächst zurückhaltend, was die Impfung von Kindern anging. Am 5. Dezember.2021 hieß es: «Bis zur offiziellen STIKO-Empfehlung werden bei den städtischen Impfaktionen keine Kinderimpfungen durchgeführt selbst wenn einzelne niedergelassene Ärzte dies bereits tun». Dazu passend hieß es am 17. Dezember 2021: «Unabhängig von einer STIKO-Empfehlung würden die meisten Kinderärzte die Impfung von 5-11-Jährigen durchführen.»
Am 22. Dezember 2021 wurden im Kölner Krisenstab praktische Aspekte der Kinderimpfung erörtert: «Die Daten zu den Kinderimpfungen beruhen auf der Anzahl der abgerufenen Impfdosen. Die Gesamtanzahl wird höher sein da einige Ärzt*innen den Biontech-Impfstoff für Erwachsene verdünnen und dann an Kinder verabreichen». Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine STIKO-Empfehlung für gesunde Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.
Im selben Protokoll heißt es: «Die Nachfrage nach Impfungen ist aktuell nicht mehr ganz so stark. Ein Grund hierfür könnte sein dass Bürger*innen befürchten es könnte ihnen auf Grund von Impfreaktionen über die Weihnachtsfeiertage schlecht gehen»
Erst im Mai 2022 änderte die STIKO ihre Meinung und empfahl die Corona-Impfung auch für gesunde Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. Die wissenschaftliche Begründung dafür war jedoch wenig überzeugend.
Interessanterweise ist in den Protokollen aus dem Mai 2021 auch eine Finanzierungsvorlage für Obduktionen nach mRNA-Impfungen zu enthalten. Die Ergebnisse dieser Obduktionen seien wichtig, um die Gesundheit und das Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln zu schützen. Für das Jahr 2021 waren insgesamt 20 Obduktionen mit einem Budget von 26.000 Euro vorgesehen.
Antrag für FFP2-Masken für Schüler
Am 15.Februar 2022 ging beim Oberbürgermeister der Stadt Köln ein Dringlichkeitsantrag der CDU-, Grünen- und Volt-Fraktion im Kölner Stadtrat ein. Sie fordern, allen «Schülerinnen und Schülern in Köln FFP2-Masken in altersgerechten Größen bereitzustellen». Angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Masken laut RKI um Arbeitsschutzmaßnahmen handelt und eine Unterweisung in der Nutzung erforderlich ist, um potenzielle Schädigungen zu vermeiden, erscheint dieser Antrag höchst heikel.
Der Krisenstab lehnt diesen Antrag jedoch ab. Zur Begründung heißt es: «ein vollumfängliches Tragen von FFP2 Masken durch alle Schüler*innen ist aus medizinischen und anatomischen Gesichtspunkten nicht umsetzbar. Dem entsprechend müssten die Altersgruppen 6 Jahre bis 11 Jahre weiterhin normalen Medizinischen Mund- Naseschutz tragen was zu unterschiedlichen Schutzwirkungen der Masken und Benachteiligungen zwischen den Altersgruppen führen würde»
Auch das viel diskutierte Thema der sauberen Diagnose von Covid-19 kommt in den Protokollen vor. Unerklärlicherweise wurden von Anfang an Patienten, die nicht ursächlich wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus lagen oder gestorben sind, als solche gezählt, wenn sie positiv getestet wurden. Im August 2022 stellte man intern Folgendes fest: «Bei den im Krankenhaus behandelten Patienten muss man zwischen denen unterscheiden, die wegen und denen, die mit Corona-19 dort behandelt werden.»
Fazit
Das von der Politik vereinnahmte RKI gab die Marschrichtung der Maßnahmen vor, denen die Stadt Köln – so gut es konnte – folgte. Die Protokolle zeigen, dass der Krisenstab anfänglich keinen Grund zur Panik sah und die Pandemiepolitik als Eskalation betrachtete. Doch wie beim RKI ließ sich die Stadt in eine Massenhysterie hineinziehen, durch die die Grundrechte der Kölner Bürgerinnen und Bürger über Jahre hinweg eingeschränkt wurden. Die Protokolle geben wertvolle Einblicke in diesen Prozess. Um ein möglichst vollständiges Bild zu erlangen, sollten weitere Analysen der mehr als 12.000 Seiten folgen.
Weitere Recherchen ermöglichen:
Bastian Barucker, GLS Bank, IBAN: DE02 4306 0967 1115 7847 01, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: Schenkung
PayPal: info@bastian-barucker.de (Link)







Unfassbar, wie der offensichtlich "gefühlte Zwang zum Gleichschritt auf kleiner Ebene" geführt hat! "Einer startet mit vermeintlich wirksamen Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen, und die anderen ziehen nach. Von Wissenschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit bleibt dabei allerdings nicht viel übrig."
Die "Experten" im Krisenstab in Köln wie auch im RKI haben sich entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen obrigkeitshörig den politischen Anweisungen des BMG unterworfen - wie in einem bundesweitem Milgrim-Experiment!
Zum Teil sogar im vorauseilenden Gehorsam wurden die willkürlichen, unverhältnismässigen und damit rechtswidrigen destruktiven Corona Massnahmen kritiklos ausgeführt. Die Verantwortung für die gesundheitsschädigenden Folgen in der Bevölkerung, wurde kollektiv an die vermeintlichen Autoritäten bzw. die Politiker im BMG abgegeben!