Die Impfung bietet keinen Fremdschutz. Der Impfstoff wird im Markt getestet. Masken wurden nur für das Gesundheitswesen beschafft. Eine Jagd auf Ungeimpfte hat es nicht gegeben.
Leider kann ich Ihre Posts in Facebook immer mal wieder NICHT kommentieren. Ob das an Facebook liegt, weiß ich nicht. Vielleicht habe ich zuviel kritisiert. Nicht Sie, aber viele andere, die den größten Unsinn von sich geben und den Wissensstand von 2021 wiedergeben. Ihre Arbeit bewundere ich und möchte mich für ihr Engagement bedanken und versichern, dass Ihre Arbeit wahrgenommen wird. Meine Aufgabe sehe ich darin als Multiplikator Ihre Fakten zu verbreiten, speziell gegenüber den Menschen, die „auf der Kippe stehen“. Eingefleischte Spritzer sind wie die Klimajünger, kaum zu überzeugen. Dort flüchtet man sich auch schnell in Beleidigungen und Beschimpfungen.
Die RKI wurde in eine Militäroperation unter der Führung von General Holtherm umgewandelt. Das gesamte Corona-Ereignis war eine Militäroperation. Wenn dies in der Enquette-Kommission nicht diskutiert und akzeptiert wird, handelt es sich um eine völlig nutzlose Untersuchung.
Hr. Spahn ist wohl nicht bewusst, dass die SchAusnahmV aus Mai 21 die Grundlage für 3G war, und lediglich auf Fremdschutz basierte, der zudem zeitlich unbefristet galt, also egal wie lange die Impfung her war. Im Sept 21 durften also Personen, die im Jan 21 geimpft wurden noch ungetestet in Krankenhäuser und Pflegeheime. Zu dem Zeitpunkt gab es schon keinen Mediziner mehr, dass gestützt hat. Damit war 3G nicht nur verfassungswidrig, sondern auch gesundheitsgefährdend. Von wegen es ging immer um Leib und Leben. Der Staat hat hier bewusst sein Schutzpflicht laut GG nicht erfüllt und parallel die Gleichbehandlung nach GG3 gebrochen. Darauf müsste ihn mal jemand ansprechen. Seit Aug 21 hat selbst das RKI nicht mehr von Fremdschutz gesprochen und auch der Booster war für den Status Geimpft keine Pflicht, bis weit in den Dezember. Warum wurde die SchAusnahmV im Aug 21 nicht schon angepasst und man hat stattdessen das Virus unkontrolliert verteilt?
Die Grundlage für 3G war die SchAusnahmV aus Mai 2021. Hier wurde der signifikante Fremdschutz durch die Impfung festgehalten. Diese Verordnung war laut Hr. Spahn dann im Sept 21 bei 3G sachlich nicht richtig und hätte nicht angewendet werden dürfen. Daher war 3G verfassungswidrig und gesundheitsgefährdend.
Hr. Spahn hat wohl die SchAusnahmV aus Mai 2021 vergessen. Diese existierte lediglich sachlich auf Basis von Fremdschutz durch die Impfung. Nur mit dieser VO war 3G und die Grundrechtspolitik möglich. Wie Hr. Spahn äußert gab es wohl diese Grundlage für die Verordnung nicht. Dann war 3G aber bewusst verfassungswidrig und gesundheitsgefährdend gleichermaßen. Schade dass das niemandem während der Kommission auffällt.
Leider kann ich Ihre Posts in Facebook immer mal wieder NICHT kommentieren. Ob das an Facebook liegt, weiß ich nicht. Vielleicht habe ich zuviel kritisiert. Nicht Sie, aber viele andere, die den größten Unsinn von sich geben und den Wissensstand von 2021 wiedergeben. Ihre Arbeit bewundere ich und möchte mich für ihr Engagement bedanken und versichern, dass Ihre Arbeit wahrgenommen wird. Meine Aufgabe sehe ich darin als Multiplikator Ihre Fakten zu verbreiten, speziell gegenüber den Menschen, die „auf der Kippe stehen“. Eingefleischte Spritzer sind wie die Klimajünger, kaum zu überzeugen. Dort flüchtet man sich auch schnell in Beleidigungen und Beschimpfungen.
Wie gehen Sie damit um?
Vielen Dank für ihre Nachricht und ihr Engagement. Ich werde sehr selten beleidigt und beschimpft.
Sie glücklicher! Sie bleiben aber auch sehr sachlich und höflich.
.. unter Eid müßte er nicht Schwurbeln ..
Die RKI wurde in eine Militäroperation unter der Führung von General Holtherm umgewandelt. Das gesamte Corona-Ereignis war eine Militäroperation. Wenn dies in der Enquette-Kommission nicht diskutiert und akzeptiert wird, handelt es sich um eine völlig nutzlose Untersuchung.
Hr. Spahn ist wohl nicht bewusst, dass die SchAusnahmV aus Mai 21 die Grundlage für 3G war, und lediglich auf Fremdschutz basierte, der zudem zeitlich unbefristet galt, also egal wie lange die Impfung her war. Im Sept 21 durften also Personen, die im Jan 21 geimpft wurden noch ungetestet in Krankenhäuser und Pflegeheime. Zu dem Zeitpunkt gab es schon keinen Mediziner mehr, dass gestützt hat. Damit war 3G nicht nur verfassungswidrig, sondern auch gesundheitsgefährdend. Von wegen es ging immer um Leib und Leben. Der Staat hat hier bewusst sein Schutzpflicht laut GG nicht erfüllt und parallel die Gleichbehandlung nach GG3 gebrochen. Darauf müsste ihn mal jemand ansprechen. Seit Aug 21 hat selbst das RKI nicht mehr von Fremdschutz gesprochen und auch der Booster war für den Status Geimpft keine Pflicht, bis weit in den Dezember. Warum wurde die SchAusnahmV im Aug 21 nicht schon angepasst und man hat stattdessen das Virus unkontrolliert verteilt?
Die Grundlage für 3G war die SchAusnahmV aus Mai 2021. Hier wurde der signifikante Fremdschutz durch die Impfung festgehalten. Diese Verordnung war laut Hr. Spahn dann im Sept 21 bei 3G sachlich nicht richtig und hätte nicht angewendet werden dürfen. Daher war 3G verfassungswidrig und gesundheitsgefährdend.
Hr. Spahn hat wohl die SchAusnahmV aus Mai 2021 vergessen. Diese existierte lediglich sachlich auf Basis von Fremdschutz durch die Impfung. Nur mit dieser VO war 3G und die Grundrechtspolitik möglich. Wie Hr. Spahn äußert gab es wohl diese Grundlage für die Verordnung nicht. Dann war 3G aber bewusst verfassungswidrig und gesundheitsgefährdend gleichermaßen. Schade dass das niemandem während der Kommission auffällt.